Umstrittene Bank-Gebühren Der Kunde muss nicht alles zahlen

Düsseldorf (RPO). Immer wieder ärgern sich Verbraucher über die Gebühren, die ihnen von Banken in Rechnung gestellt werden. Vor allem beim Abheben von fremden Geldautomaten greifen die Kreditinstitute ihren Kunden tief in die Tasche. Viele andere Gebühren sind überhaupt nicht zulässig. Jetzt beschäftigt der Bundestag mit dem Thema.

Was Banken kassieren dürfen
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Düsseldorf (RPO). Immer wieder ärgern sich Verbraucher über die Gebühren, die ihnen von Banken in Rechnung gestellt werden. Vor allem beim Abheben von fremden Geldautomaten greifen die Kreditinstitute ihren Kunden tief in die Tasche. Viele andere Gebühren sind überhaupt nicht zulässig. Jetzt beschäftigt der Bundestag mit dem Thema.

Jeder war schon einmal in der Situation: Man benötigt Bargeld, doch kein Geldautomat der eigenen Bank ist in der Nähe. Wer eine Abhebung bei einem fremden Kreditinstitut durchführt, dem drohen saftige Gebühren. Im Durchschnitt werden 5,64 Euro fällig, wie aus einer Untersuchung der Finanzberatung FMH hervorgeht. Allein im letzten halben Jahr stiegen die Sätze um 13 Prozent an.

So verlangen einzelne Banken bis zu zehn Euro fürs Fremdabheben, wie Markus Feck, Banken-Experte bei der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen, erklärt. "Das steht in keinem Verhältnis zu den abgehobenen Beträgen", betont der Jurist.

Gegen diesen Wucher will der Bundestag nun vorgehen. "Wir streben eine Selbstverpflichtung der Banken an, dass sie ihre Gebühren nur noch in einer bestimmten Spannbreite etwa zwischen fünf und sieben Euro erheben", sagte der Vorsitzende des Verbraucherschutzausschusses, Hans-Michael Goldmann (FDP), der "Saarbrücker Zeitung". Inzwischen prüft sogar das Bundeskartellamt Ermittlungen gegen 280 Banken. Noch bis 1997 hatte es einen einheitlichen Satz von vier D-Mark für Abhebungen bis 400 Mark gegeben.

Die SPD will die Bankgebühren notfalls per Gesetz bei zwei Euro deckeln. "Wenn sich die Banken nicht zeitnah freiwillig auf einen Höchstbetrag von zwei Euro einigen, sollten wir eine gesetzliche Regelung herbeiführen", sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Elvira Drobinski-Weiß, unserer Redaktion.

Unabhängig vom Ergebnis der Prüfungen hofft Verbraucherschützer Feck schon jetzt auf ein Umdenken bei vielen Banken. Dies könnte ein Signal sein, die Preispolitik endlich transparenter zu gestalten und die Kosten zu senken. Gerade im vergangenen Jahr sei bei vielen Banken noch einmal deutlich an der Preisschraube gedreht worden. "Uns geht es vor allem darum, dass die Verbraucher vergleichen können und wissen, was an Entgelten beim Fremdabheben auf sie zukommt", betonte er.

Verbraucher müssen nicht alles bezahlen

Aber nicht nur beim Geldabheben ist vielen Verbrauchern unklar, ob und in welchem Umfang sie zahlen müssen. Folgend finden Sie eine Übersicht:

Bareinzahlung und -abhebung: Wer Einzahlungen und Abhebungen auf seinem eigenen Konto am Bankschalter tätigt, dem dürfen keine Gebühren berechnet werden. Handelt es sich um ein fremdes Konto, sind Gebühren zulässig. Dann wird es teuer: Fünf Euro, unabhängig vom Einzahlungsbetrag, sind keine Seltenheit.

Lastschriften, Daueraufträge und Überweisungen: Wenn die Bank die Einlösung von Lastschriften und Schecks verweigert, weil das Kundenkonto nicht gedeckt ist, wird sie in ihrem eigenen Sicherheitsinteresse tätig. Die hierbei anfallenden Kosten dürfen nicht in Rechnung gestellt werden - auch nicht Kosten für die Benachrichtigung. Gleiches gilt bei nicht ausgeführten Daueraufträgen und Überweisungen. Bei geplatzten Lastschriften fordert in der Regel das Unternehmen, das das Geld einziehen wollte, entsprechende Gebühren.

Kontoauszüge: Kunden müssen die Möglichkeit haben, sich kostenlos über ihren Kontostand und Buchungen auf ihrem Konto zu informieren. Besteht die Möglichkeit hierzu nicht am Bankschalter, muss ein Auszugsdrucker zur Verfügung gestellt werden. Bekommt man die Informationen kostenlos am Schalter, können für die Auszüge Gebühren fällig werden. Gleiches gilt, wenn der Kunde einen Sonderservice wie die Zusendung der Kontoauszüge per Post wünscht. Übersendet die Bank den vierteljährlichen Rechnungsabschluss, darf sie dafür nichts verlangen, da dies in ihrem eigenen Beweisinteresse erfolgt.

Adressänderungen: Es gehört zu den Pflichten des Kunden, die Bank über den Wechsel seiner Adresse zu informieren. Wird dies versäumt und die Bank muss die Daten beim Einwohnermeldeamt recherchieren, hat der Kunde sämtliche entstehende Kosten zu tragen.

Freistellungsaufträge Die Bank ist für die Abführung der Kapitalertragsteuer verantwortlich. Für die Verwaltung der Freistellungsaufträge dürfen keine Entgelte in Rechnung gestellt werden.

Überweisungen aus dem Ausland Banken dürfen für Geldtransfers aus dem Ausland keine Gebühren oder Provisionen berechnen, da sie als reine Verrechnungsstelle tätig werden.

Reklamationen Die Bank ist verpflichtet, Reklamationen nachzugehen und darf keine Gebühren erheben. Wenn der Kunde unzulässige Gebühren zurückfordert, darf die Bank nicht verlangen, dass er Datum und Buchungshöhe angibt. Dies ist Sache des Geldinstituts und muss kostenfrei erfolgen.

"Bei zwei Euro hat die Bank immer noch ein gutes Geschäft gemacht", sagte die SPD-Politikerin. Die durchschnittlichen Transaktionskosten für Abhebungen fremder Bankkunden an Geldautomaten lägen nur zwischen 60 und 70 Cent.

(AFP/apn/ndi)
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