CO2-Skandal Neues Dokument belastet Deutsche-Bank-Ko-Chef Jain

Hamburg · Bei hausinternen Ermittlungen zur Rolle der Deutschen Bank beim Steuerbetrug mit CO2-Zertifikaten sind einem Medienbericht zufolge Dokumente aufgetaucht, die den Ko-Chef der Bank, Anshu Jain, und weitere Vorstandsmitglieder belasten.

 Deutsche-Bank-Co-Chef Anshu Jain soll von Handel mit CO2-Zertifikaten gewusst haben.

Deutsche-Bank-Co-Chef Anshu Jain soll von Handel mit CO2-Zertifikaten gewusst haben.

Foto: dpa, ade

Die Dokumente wiesen darauf hin, dass Mitglieder des Vorstands bereits 2009 von Betrugsrisiken im Handel mit CO2-Zertifikaten wussten, berichtete der "Spiegel" am Freitag vorab aus seiner neuen Ausgabe. Neben Jain sollen unter anderem auch Finanzvorstand Stefan Krause und IT-Vorstand Henry Richotte betroffen sein. Die Deutsche Bank äußerte sich gegenüber AFP zunächst nicht dazu.

Dem "Spiegel" zufolge lösten die neuen Informationen "Alarmstimmung" im Aufsichtsrat aus. Die Aufseher seien besorgt, dass sie haftbar gemacht werden könnten, wenn sie über ein mögliches Fehlverhalten von Vorständen im Bilde seien und diese dennoch mit der Führung der Bank betrauten.

Seit 2009 ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Steuerbetrugs beim Handel mit Emissionszertifikaten, in den auch Deutschlands größtes Geldhaus verwickelt ist. 2010 gab es erste Razzien bei der Bank. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung, Geldwäsche und versuchter Strafvereitelung gegen insgesamt 25 Mitarbeiter der Bank. Auch gegen die Vorstandsmitglieder Jürgen Fitschen und Stefan Krause laufen Ermittlungen, da diese eine falsche Umsatzsteuererklärung der Bank für das Jahr 2009 unterschrieben haben sollen.

Der "Focus" berichtete am Freitag unter Berufung auf eine "Expertise" im Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), dass Manager des Geldhauses "massiv gegen das Geldwäschegesetz" verstoßen hätten. Entgegen der gesetzlichen Vorschriften habe die Bank "zirka 65 Prozent der Verdachtsmeldungen" nicht zeitnah bearbeitet und den Verdacht nicht unverzüglich an die zuständigen Behörden gemeldet. Die Bafin wollte sich dazu gegenüber AFP nicht äußern.

(AFP)
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