Umstrittene Covestro-Anlage Bundesverfassungsgericht weist CO-Pipeline-Klage zurück

Karlsruhe · Der Streit um die Kohlenmonoxid-Pipeline (CO-Pipeline), die die Bayer-Tochter Covestro zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen betreiben will, geht in eine neue Runde.

CO-Pipeline: 67 Kilometer Rohrleitung durchs Rheinland
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Foto: dpa, Horst Ossinger

Das Bundesverfassungsgericht hat nun die Vorlage des Oberverwaltungsgerichts Münsters zurückgewiesen, das die Pipeline für verfassungswidrig hält und sich dies vom Bundesverfassungsgericht bestätigen lassen wollte. Der Vorlagebeschluss aus Münster begründe die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, auf dessen Basis Enteignungen vorgenommen wurden, nur unzureichend, erklärte das Gericht in seinem heute veröffentlichten Beschluss.

Damit stellt Karlsruhe auch nicht fest, dass die Pipeline gegen Artikel 14 des Grundgesetzes verstößt, wie die Gegner der umstrittenen Röhre gehofft hatten.

Nun geht das Ganze zurück an das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG). Dieses hat dann zwei Möglichkeiten: Entweder es arbeitet seine Begründung nach und ruft Karlsruhe erneut an. Oder es entscheidet selbst in dem Verfahren, in dem Gegner der CO-Pipeline geklagt hatten. Über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes kann aber nur Karlsruhe entscheiden.

Streit um Inbetriebnahme schwelt seit Jahren

Die Sache wird sich also weiterziehen, tendenziell ist der Beschluss von Karlsruhe aber ein Punktsieg für Bayer bzw. Covestro. Denn die Karlsruher Richter geben auch Hinweise darauf, wie sie die Verfassungsmäßigkeit des Enteignungsgesetzes sehen, das der NRW-Landtag einst gefällt hatte. So hat das OVG erklärt, dass man die Gesamtabwägung von Schaden und Nutzen der Enteignung nicht allein einer Behörde überlassen dürfe. Karlsruhe meint dagegen: "Die Planfeststellung umfasst eine Gesamtabwägung der öffentlichen Belange."

Das OVG meint weiter, dass die Behörden auch die Erfolgsaussichten der Pipeline hätten prüfen müssen. Karlsruhe findet dagegen, dass der Staat nur den Zweck eines Projektes prüfen müsse, um über die Angemessenheit der Enteignung zu entscheiden.

CO ist ein giftiges Gas, das in dem einen Werk anfällt und in dem anderen als Rohstoff genutzt wird. Die Pipeline ist gebaut, seit Jahren streiten Bürger, Naturschützer und Bayer bzw. Covestro darüber, ob sie auch in Betrieb gehen kann.

(anh)
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