Nachhaftung der Energieversorger Bund nimmt Atomkonzerne in die Pflicht

Berlin · Das Kabinett verabschiedet am Mittwoch ein Gesetz zur Nachhaftung der Energieversorger für den Rückbau der Reaktoren und die Lagerung des Atommülls. Eine neue Expertenkommission soll über eine Atomstiftung beraten.

Die NRW-Atomanlagen
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Die Bundesregierung entscheidet am Mittwoch über zentrale Finanzfragen zum Atomausstieg. Auf der Tagesordnung des Kabinetts steht der Gesetzentwurf zur "Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich". Zudem wird die Runde eine Experten-Kommission einsetzen, die der Regierung bis Februar eine Regelung vorschlagen soll, wie die Finanzierung der Meiler-Abrisse und der Endlager-Kosten auf Dauer gesichert werden kann.

Was steht im Gesetzentwurf? Im Kern geht es darum, dass sich Eon, RWE, Vattenfall und EnBW durch Umstrukturierungen, etwa die Ausgliederung von Kernkraftwerken, nicht der Haftung für Stilllegung und Entsorgung entledigen können.

Wie begründet Berlin die Pläne? Bisher wäre die Haftung des Mutterkonzerns fünf Jahre nach einer Ausgliederung der Atom-Sparte erloschen. Darauf hatte zunächst auch der Eon-Konzern gesetzt, der seine Atomsparte in die Tochter Uniper ausgliedern wollte. Diese Möglichkeit wird nun versperrt. Eon hat seine Pläne begraben und behält die Sparte unter dem Namen PreussenElektra als 100-prozentige Tochter.

Die lange Suche nach einem Atommüllendlager
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Was hat der Stresstest ergeben? Um zu ermitteln, ob die Konzerne genug Geld für den Atomausstieg zurückgelegt haben, hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ein Gutachten bei der Düsseldorfer Kanzlei Warth&Klein Grant Thornton in Auftrag gegeben. Nach deren schlechtestem Szenario haben die Versorger 39 Milliarden Euro zu wenig zurückgestellt. Hierbei haben die Gutachter einen Zinssatz von zwei Prozent unterstellt, was zusammen mit einer Inflationsrate von drei Prozent einen negativen Zins bedeutet. Als der Entwurf vor wenigen Wochen erstmals bekannt wurde, waren die Aktien von RWE und Eon um bis zu 13 Prozent abgestürzt. Nach Interventionen der Versorger erklärte Gabriel vorgestern: "Die Unternehmen sind in der Lage, die Kosten des Ausstiegs zu tragen." Die Aktien sprangen daraufhin um zehn Prozent in die Höhe. Gleichwohl dürfte es für die Konzerne schwer werden, ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Denn die Kohle- und Gas-Kraftwerke, in denen die Rückstellungen unter anderem gebunden sind, verlieren an Wert.

Was tut die neue Kommission? Wenn die Konzerne in Not geraten oder gar insolvent werden, wären die Rückstellungen für die Allgemeinheit verloren. Nun soll eine Experten-Kommission erörtern, wie das Geld auch langfristig gesichert werden kann. Sie soll der Regierung bis zum Frühjahr eine Empfehlung geben. In der Kommission sollen bis zu 19 Fachleute aus Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft sitzen. Seine Teilnahme zugesagt hat bereits der frühere Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne), der auch als Vorsitzender gehandelt wird. Im Gespräch waren zudem der frühere Umweltminister Klaus Töpfer (CDU), IG BCE-Chef Michael Vassiliadis sowie der Vize-Chef von RWE, Rolf Martin Schmitz.

Was ist mit der Atomstiftung? Um die Rückstellungen zu sichern, erwägt die Regierung die Einrichtung eines Fonds (Staat haftet nicht mit) oder einer Stiftung (Staat haftet mit). Die Konzerne sind auch dafür, sie haben selbst die erste Blaupause geschrieben. Sie sind auch bereit, ihre Rückstellungen sukzessive an die Stiftung zu übertragen, wenn der Staat sie im Gegenzug ganz aus der Haftung entlässt. Das ist jedoch umstritten - vor allem, weil das Risiko kräftiger Kostensteigerungen hoch ist und nicht allein dem Steuerzahler aufgebürdet werden soll. Im Gespräch ist deshalb, die Nachhaftung auf 50 oder gar 100 Jahre auszudehnen.

(mar/anh)
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