Atom-Altlasten Konzerne sollen sich für 23,55 Milliarden freikaufen können

Berlin · Die Atomkonzerne sollen sich bei dem Entsorgungspakt mit dem Staat nach einem vorläufigen Gesetzentwurf für 23,55 Milliarden Euro von der Verantwortung für Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Mülls freikaufen können.

Die NRW-Atomanlagen
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Foto: dapd

Diese Summe geht aus einem am Freitag bekannt gewordenem Referentenentwurf hervor. Allerdings steht der ab Januar 2017 fällige Grundbetrag von 17,389 Milliarden Euro, der bar in einen staatlichen Fonds überwiesen werden soll, in dem Entwurf noch in einer eckigen Klammer. Das bedeutet, dass über die endgültige Summe wohl noch nicht entschieden wurde. Hinzu kommt ein Risikoaufschlag von 6,167 Milliarden Euro.

Die Konzerne können den Risikoaufschlag spätestens bis zum 31. Dezember 2022 nebst Zinsen in Höhe von 4,58 Prozent pro Jahr entrichten. Für den Gesamtbetrag könne der Bund eine Ratenzahlung vereinbaren. "Die letzte Rate ist spätestens bis zum 31.12.2026 zu zahlen und der jeweils noch ausstehende Betrag mit mindestens 4,58 Prozent pro Jahr zu verzinsen", heißt es in dem Entwurf weiter. Das entsprechende Gesetzespaket soll am 19. Oktober beschlossen werden.

Mit dem Gesetzespaket wird ein Vorschlag der Regierungskommission zum Atomausstieg von Ende April umgesetzt. Danach sollen die vier Stromkonzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW bis zum Jahr 2022 rund 23,34 Milliarden Euro in einen staatlichen Fonds überweisen, der die Zwischen- und Endlagerung von Atommüll managen würde.

Im Gegenzug für einen darin enthaltenen Milliardenaufschlag können sich die Unternehmen von einer Haftung bis in alle Ewigkeit "freikaufen" - dieses Risiko würde beim Steuerzahler liegen. Je später die Konzerne überweisen, desto teurer wird es für sie. Für Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Verpackung des radioaktiven Abfalls sollen die Unternehmen verantwortlich bleiben.

(felt/dpa)
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