Berlin Union lehnt Gesetz zur Lohngleichheit für Frauen ab

Berlin · Die Unionsfraktion hat das Bundeskanzleramt aufgefordert, den Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zur Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu stoppen. "Wir erwarten, dass das Bundeskanzleramt den Gesetzentwurf anhält", sagte Unionsfraktionsvize Michael Fuchs (CDU) unserer Zeitung. "Wir können nicht einerseits Bürokratiekosten in Millionenhöhe auslösen und andererseits von den Unternehmen verlangen, keine Kosten und Mühen zu scheuen, um Flüchtlinge schnell in den Arbeitsmarkt zu integrieren."

Frauen verdienen im Durchschnitt 22 Prozent weniger als Männer. Rechnet man bestimmte Faktoren heraus, etwa dass Frauen häufiger Teilzeit arbeiten und dort geringere Stundenlöhne erhalten, bleibt immer noch eine strukturelle Gehaltslücke von acht Prozent.

Schwesigs Gesetz soll helfen, diese Lücke zu beseitigen. Es sieht vor, dass Arbeitnehmer künftig einen Anspruch darauf haben sollen, von ihren Arbeitgebern Informationen über die Bezahlung von Kollegen zu erhalten, die eine gleichwertige Tätigkeit ausüben. Der Arbeitgeber soll innerhalb eines Monats angeben müssen, wie hoch das durchschnittliche Monatsgehalt von mindestens fünf Beschäftigten in vergleichbaren Positionen ist.

Die rund 6000 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten will Schwesig zudem verpflichten, "betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung der Entgeltgleichheit durchzuführen". Konkret bedeutet dies, dass die Unternehmen alle drei Jahre ihre Entgeltsysteme selbst auf Entgeltgleichheit überprüfen und einen Ergebnisbericht veröffentlichen sollen. Benachteiligungen sollen "unverzüglich" beseitigt werden.

Die Union sei nicht prinzipiell gegen Lohngerechtigkeit, sagte Fuchs. Doch "schon das zweite Mal müssen wir eine SPD-Ministerin bremsen, weil sie mit einem Vorschlag weit über den Koalitionsvertrag hinausschießt", sagte er. Schwesig wolle den Unternehmen "eine gigantische Entgeltgleichheits-Bürokratie aufbürden". Die Tarifpartner würden "mit dem Gesetzentwurf, der ihnen ja implizit Unfähigkeit in Sachen fairer Entlohnung unterstellt, völlig vor den Kopf gestoßen".

(mar)
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