Erhöhungen zum Jahreswechsel Strompreis: Verbraucher haben Sonderkündigungsrecht

München · Zum Jahreswechsel werden die Strompreise für Millionen Haushalte steigen. Verbraucherschützer erinnern daran, dass Kunden bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht haben.

Strompreis: Verbraucher haben Sonderkündigungsrecht
Foto: RP/Schnettler

39 Grundversorger kündigten bereits Preiserhöhungen ab Januar an, teilte Check24 am Donnerstag mit. Konkurrent Verivox sprach von 79 Erhöhungen bei Grundversorgern und anderen Anbietern. Laut Check24 erhöhen die Versorger die Preise in Gebieten, in denen insgesamt rund 4,3 Millionen Menschen leben. Laut Verivox sind es rund vier Millionen Menschen. Check24 bezifferte die durchschnittliche Erhöhung bei einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden pro Jahr auf 2,9 Prozent oder rund 43 Euro. In der Spitze steige der Strompreis gar um 8,2 Prozent, also rund 114 Euro. Hinter den Preiserhöhungen steht demnach vermutlich der Anstieg der Ökostrom-Umlage und von Netzentgelten zum Jahreswechsel.

Laut Check24 wollen acht Versorger ihre Strompreise senken; bei einigen seien die günstigeren Tarife bereits in Kraft. Neun weitere Anbieter kündigten bereits Preisänderungen an, machten zu Höhe und Richtung aber noch keine Angaben. Nach Informationen von Verivox gibt es zum 1. Januar bislang 28 Preissenkungen.

Die Verbraucherzentrale Thüringen weist darauf hin, dass Stromlieferanten ihre Kunden über geplante Preiserhöhungen sechs Wochen im Voraus informieren müssen. Versorger, die zum 1. Januar 2016 die Preise anheben wollen, müssen demnach bis zu diesem Freitag ihre Kunden darüber in Kenntnis setzen. Den betroffenen Haushalten stehe bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu, erklärte die Verbraucherzentrale.

(AFP)
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