Karlsruhe Sparkassen gewinnen Streit ums Rot

Karlsruhe · Nach jahrelangem Streit steht durch das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs fest: Die Farbe Rot gehört im deutschen Bankensektor den Sparkassen. Die Santander-Bank muss nun wohl ihren Markenauftritt ändern.

Die deutschen Sparkassen haben im jahrelangen Streit mit dem spanischen Konkurrenten Santander um die Verwendung der Farbe Rot einen richtungsweisenden Sieg errungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied gestern, dass der Farbton der Sparkassen in Deutschland geschützt bleibt. Die Großbank Santander, die in Deutschland 324 Filialen betreibt und ein ähnliches Rot verwendet wie die Sparkassen, muss ihren Markenauftritt in der Bundesrepublik nun vermutlich ändern. "Das Urteil hat europaweit Signalwirkung", sagte Rechtsschutz-Expertin Julia Schönbohm von der Kanzlei Linklaters.

Das Urteil zeigt, dass eine in Deutschland eingetragene Farbmarke auch in Zeiten eines grenzüberschreitenden europäischen Bankenmarktes Bestand haben kann. "Ausländische Banken müssen bei ihrem Markteintritt in ein anderes EU-Land berücksichtigen, wenn die Verbraucher dort eine bestimmte Farbe sofort mit einem heimischen Geldhaus verbinden", betonte Schönbohm. Für Santander und andere europaweit tätige Geldhäuser ist das Urteil ein Rückschlag, wie Markenrechtler Carsten Albrecht von der Kanzlei FPS erklärt. "Wer einen einheitlichen europaweiten Auftritt haben möchte, kann Ausnahmen in einem wichtigen EU-Land wie Deutschland eigentlich nicht hinnehmen und müsste dann europaweit umstellen."

Der Streit zwischen den Sparkassen und Santander zieht sich bereits seit neun Jahren hin und beschäftigte mehrere Gerichte. Nach dem BGH-Urteil rechnen sich die Sparkassen nun gute Chancen aus, dass das Oberlandesgericht Hamburg Santander in einem parallelen Verfahren verbietet, mit ihrem roten Schriftzug in Deutschland weiter auf Kundenjagd zu gehen. "Santander müsste dann auf einen anderen Rot-Ton ausweichen", sagt Linklatars-Expertin Schönbohm. "Es ist denkbar, dass sich Gerichte dann damit befassen werden, um wie viele Nuancen Konkurrenten vom Sparkassen-Farbton abweichen müssen."

Die Sparkassen werben mit dem Farbton HKS 13 bereits seit den 1960er Jahren - unter anderem für ihr Sparbuch. Santander setzt seit Ende der Achtziger Jahre auf den Farbton HKS 14, der eine Nuance dunkler ist. Santander wolle das Urteil sorgfältig analysieren und prüfen, "inwiefern wir dagegen vorgehen können", erklärte ein Sprecher.

Aus Sicht von Experten haben die Spanier nun aber schlechte Karten. "Santander müsste wohl das Bundesverfassungsgericht anrufen, um doch noch zum EuGH zu kommen", sagt Markenrechtler Albrecht. "Aber das ist sehr schwierig."

BGH-Richter Wolfgang Büscher betonte, die Sparkassen würden schon so lange mit ihrem Farbton werben, dass sich dieser im Verkehr durchgesetzt habe. "Die Sparkassen betreiben über 15.000 Geschäftsstellen in Deutschland, sie setzen über 130 Millionen für Werbung ein." Büscher wies die von Santander beantragte Löschung der Sparkassen-Farbmarke beim Bundespatentgericht ab (Az: I ZR I ZB 52/15). Das Rot der Sparkassen gebe den Verbrauchern Orientierung am Markt, sagte Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon.

(rtr)
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