Düsseldorf Versicherte wählen neue Parlamente

Düsseldorf · Rund 51 Millionen Bürger sind wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung ist traditionell gering, die Kosten hoch.

Die Sozialwahl steht an, und rund 51 Millionen Bürger im Bundesgebiet haben bereits per Post einen roten Umschlag bekommen. Sie sind aufgerufen, ihre Stimme bei der Sozialwahl abzugeben. Worum geht es bei der nach der Zahl der Wahlberechtigten drittgrößten Wahl Deutschlands, an der sich beim letzten Mal gerade einmal 30 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt haben? Und wie funktioniert sie? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was ist die Sozialwahl? Da die gesetzlichen Sozialversicherungen selbstverwaltet sind, haben Versicherte und Rentner, anders als bei den privaten Versicherern, ihre eigenen Parlamente als Interessenvertretung. Bei der Sozialwahl wählen Versicherte alle sechs Jahre ihre Vertreter für diese Organe. Diese Parlamente und ihre Ausschüsse sind die wichtigsten Gremien der Sozialversicherungen. Das Parlament übt die Unternehmensaufsicht aus, es wählt den Vorstand und ist in wesentliche Entscheidungen involviert. Weiterhin kümmert sich das Parlament um die Versicherten-Einsprüche. Zusammen wachen die Parlamente über die angemessene Verwendung jährlicher Beiträge von 400 Milliarden Euro. Im Jahr 2017 findet die Sozialwahl zum zwölften Mal statt.

Wer ist wahlberechtigt? Bei der Sozialwahl dürfen Versicherte und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und Mitglieder der Barmer, TK, DAK-Gesundheit, KKH und HKK wählen, die vor dem 1. Januar 2017 ihren 16. Geburtstag gefeiert haben. Wahlberechtigt sind alle Versicherten, ohne Einschränkung von Nationalitäten.

Wie funktioniert die Wahl? Es handelt sich bei der Sozialwahl um eine Listenwahl. Je mehr Stimmen eine Liste bekommt, desto größer wird die Fraktion im Parlament. Listen aufstellen können vor allem die Arbeitnehmervereinigungen, zum Beispiel Gewerkschaften. Hierbei gibt es Kritik, da die Vertreter dieser Listen häufig in Friedenswahlen bestimmt werden, es sind also genauso viele Plätze wie Kandidaten vorhanden. Sogar Rita Pawelski, Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, hofft auf "mehr Transparenz bei der Kandidatenaufstellung und mehr echte Wahlen". Auch Versicherte können eigene freie Listen aufstellen, wenn sie die dafür notwendige Zahl an Unterstützern nachweisen können.

Seit Mitte April versenden die Versicherungen die roten Wahlumschläge. Jeder Versicherte kann dann ein Kreuz für die von ihm favorisierte Liste machen. Der Umschlag muss am 31. Mai der Versicherung vorliegen, damit die Stimme zählt. Wichtig: Es zählt der Posteingang. Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) kritisiert das Verfahren, sie vermutet, dass eine Onlineabstimmung die Wahlbeteiligung erhöhen würde. Denn auch diesmal sind die Aussichten auf eine hohe Wahlbeteiligung gering.

Was kostet die Sozialwahl? Ungefähr 50 Millionen Euro. Pro Wahlberechtigtem werden also Kosten von knapp einem Euro veranschlagt. Die Kosten entstehen in erster Linie durch die Produktion der Wahlunterlagen, durch Aufklärungsarbeit und durch die Begleichung der Portokosten. Getragen werden die Kosten mithilfe von Krankenkassenbeiträgen.

(RP)
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