Düsseldorf Schenken - um Steuern zu sparen?

Düsseldorf · Knapp ein Viertel aller Deutschen plant, vor dem Tod etwas als vorgezogenes Erbe zu verschenken. Viele wollen dabei vor allem Steuern sparen. Aber rechnet sich das überhaupt? Für wen es sich lohnt, über eine Schenkung nachzudenken.

"Mit warmer Hand gibt man am besten", heißt es sprichwörtlich. Wenn es um das künftige Erbe geht, machen sich immer mehr Menschen Gedanken darüber, einen Teil davon vorzeitig zu verschenken. 22 Prozent der Befragten gaben in der Studie "Erben und Vererben" der Deutschen Bank 2015 an, genau das vorzuhaben. 2012 waren es noch 17 Prozent. Allerdings sind bei den meisten die Vorbehalte groß, wie Thomas Krebs, Spezialberater Vermögen für Generationen der Deutschen Bank, sagt. Denn auch für das Gegenteil gibt es ein Sprichwort: "Man zieht sich nicht aus, bevor man zu Bette geht." Wir geben Tipps, worauf man beim Thema Schenkungen achten sollte.

Wo liegen die Vorbehalte bei Schenkenden?

"Wir stellen fest, dass viele zurückhaltend bei dem Thema reagieren", sagt Thomas Krebs. Schließlich müsse bei Finanzentscheidungen wie diesen nicht nur der Kopf, sondern auch der Bauch mitspielen: "Große Vermögenswerte zu verschenken, erfordert häufig eine größere Weitsicht, als diese zu vererben." Denn zunächst sollte die eigene Altersabsicherung absolut im Vordergrund stehen: "Man sollte auf jeden Fall verhindern, dass man später in eine Abhängigkeit, insbesondere von der Person gerät, die man ursprünglich beschenkt hat."

Für wen lohnen sich Schenkungen?

Das häufigste Motiv für vorgezogene Schenkungen sind Steuerersparnisse gegenüber Erbschaften, die ohne diese vorherigen Übertragungen erfolgen. Dafür muss es sich aber schon um sehr erhebliche Vermögen handeln. Bei Ehepartnern liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro, jedes Elternteil kann pro Kind noch einmal 400.000 Euro steuerfrei vererben. "Erst wenn diese Beträge nicht ausreichend sind, sollte man über Schenkungen aus Steuergründen nachdenken", sagt Krebs.

Wie hoch sind die Freibeträge?

Schenkungen und Erbschaften werden steuerrechtlich gleich behandelt. Dazu kommt, dass bei Schenkungen der Freibetrag alle zehn Jahre erneuert wird. "Wer also genug finanzielle Rücklagen hat und dies insbesondere auch noch nach geplanter Übertragung, sollte darüber nachdenken, schon frühzeitig zu schenken, um mehrfach von den Freibeträgen profitieren zu können", sagt Krebs. Das heißt, wer die Freibeträge bei Schenkungen ausschöpft, kann im Abstand von zehn Jahren 500.000 Euro an den Ehepartner und je Elternteil 400.000 Euro pro Kind verschenken - und das steuerfrei.

Übrigens: In der Regel geht es bei steuerlich motivierten Schenkungen in Deutschland um Beträge im fünf- bis sechsstelligen Bereich.

Wo lauern die Gefahren beim Verschenken?

Generell gilt: Geschenkt ist geschenkt. Die Vermögenswerte sind nach einer Schenkung erst einmal im Vermögen des Beschenkten. Allerdings kann man sich als Schenker davor schützen, dass das übertragene Vermögen an Personen fällt , für die es ursprünglich nicht vorgesehen war. Das geht am besten mit Hilfe einer speziellen notariellen Verfügung.

Kann verschenktes Vermögen weitergegeben werden?

Schenkt ein Vater seinem Sohn ein Vermögen, etwa eine Immobilie, und der Sohn kommt durch einen Unfall ums Leben, würde die Immobilie je nach Erbregelung des Sohnes in der Regel an dessen Ehefrau fallen. Würde der (Schwieger-)Vater in solch einem Fall die Immobilie aber wieder zurückhaben wollen, muss er das frühzeitig mittels einer Sicherungsklausel im Rahmen des notariellen Schenkungsvertrages regeln. Ansonsten kehrt die verschenkte Immobilie nicht in sein Eigentum zurück.

Können Schenkungen auch abgelehnt werden? Bei Erbschaften sollten Betroffene gut informiert sein, um zu wissen, wann und wie sie vom Erbe Abstand nehmen sollten. Etwa für den Fall, dass Schulden und Verbindlichkeiten vererbt werden. Auch eine Schenkung muss niemand annehmen. Grund für die Ablehnung einer Schenkung kann beispielsweise sein, dass der Beschenkte nicht bereit oder nicht in der Lage ist, die möglicherweise mit der Schenkung verbundene Auflage, etwa die Übernahme eines Darlehens, zu erfüllen.

Wann ist eine Schenkung vollzogen?

Am sichersten ist, wenn an der Schenkung ein unabhängiger Rechtsbeistand und ein Steuerberater beteiligt sind. Bei Immobilien ist das durch den Notar immer der Fall. Ansonsten gilt die Schenkung zum Zeitpunkt der Vermögensübertragung als vollzogen - also etwa, wenn eine Antiquität den Besitzer gewechselt hat.

(lukra)
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