BGH bestätigt Untreue-Urteil Ein Oppenheim-Banker muss ins Gefängnis

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision der Staatsanwälte, die härtere Strafen für drei Angeklagte erwirken wollten. Auch die Anträge der Angeklagten auf Freispruch sind gescheitert. Ex-Manager Janssen muss somit ins Gefängnis.

 Logo der Bank Sal. Oppenheim in Köln (Archivbild vom 18.11.2014).

Logo der Bank Sal. Oppenheim in Köln (Archivbild vom 18.11.2014).

Foto: dpa, ve lof fg

Mehr als zweieinhalb Jahre nach der Urteilsverkündung im Prozess gegen mehrere Ex-Manager der Privatbank Sal. Oppenheim sind die damaligen Richtersprüche rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Kölner Staatsanwaltschaft am Mittwoch verworfen und damit das Urteil des Kölner Landgerichts bestätigt.

Das heißt: Der frühere Vorstand Friedrich Carl Janssen muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Für seine Ex-Vorstandskollegen Matthias Graf von Krockow, Christopher Freiherr von Oppenheim und Dieter Pfundt bleibt es bei der damals verhängten Bewährungsstrafe - plus 300.000 Euro, die jeder von ihnen an gemeinnützige Organisationen zahlen musste.

Allerdings hat das Trio ebenso wie Janssen vergeblich versucht, im Nachhinein noch einen Freispruch zu erwirken. Die Revision der Verteidiger ist bereits in der vergangenen Woche vom Bundesgerichtshof abgelehnt worden (Aktenzeichen 2 StR 416/16). Wann Janssen seine Haftstrafe antreten muss und in welcher Justizvollzugsanstalt dies der Fall sein wird, ist noch nicht bekannt.

Millionenschaden für die Bank

Alle vier Ex-Banker waren im Juli 2015 verurteilt worden, weil sie bei Investments und Krediten des noblen Kölner Geldhauses an den Handelskonzern Arcandor sowie dessen Vorläufer KarstadtQuelle ihre Pflichten verletzt und so der Bank einen erheblichen Schaden zugefügt hatten - ebenso wie beim Kauf einer Immobilie in Frankfurt, die das Kreditinstitut überteuert erworben hatte.

Im Fall Arcandor ging es nicht nur um Kredite der Bank an Arcandor-Großaktionärin Madeleine Schickedanz, sondern auch um ein 350-Millionen-Euro-Darlehen, das die vier Manager als persönlich haftende Gesellschafter an die Briefkastenfirma ADG vergeben hatten. Die Gesellschafter hätten diesen und andere Kredite so nicht genehmigen dürfen, weil sie ein zu hohes Risiko für die Bank eingegangen seien, hatte das Kölner Landgericht 2015 geurteilt.

Was von der Geschäftspolitik des Oppenheim-Managements zu halten war, dokumentierte damals auch die Bewertung durch die Bafin: Die Finanzaufsichtsbehörde sprach dem Führungsgremium der edlen Privatbank die Eignung zur Führung eines Geldhauses ab. Schlimmer kann man als Banker nicht abgewatscht werden.

Bewährungsstrafen laut BGH ausreichend

Die Bewährungsstrafen gegen die Ex-Vorstände hält der Zweite Strafsenat am Bundesgerichtshof nun für ausreichend, weil die Angeklagten geständig waren und Pfundt eine aus Sicht des Gerichtes geringere Schuld trägt. Auch die Dauer des Verfahrens spielte bei der Entscheidung eine Rolle, ebenso die Tatsache, dass alle in geordneten sozialen Verhältnissen leben - was natürlich bei Ex-Managern einer einst renommierten Privatbank, die immerhin weit mehr als 200 Jahre alt ist, schon die Regel sein dürfte.

Zudem gilt: Die vom Bundesgerichtshof für den Bereich der Steuerhinterziehung entwickelte Rechtsprechung, wonach bei Steuerhinterziehung in Höhe von mehr als einer Million Euro Bewährungsstrafen in der Regel ausscheiden, sei nicht auf Untreuetaten übertragbar, weil sich Vermögensdelikte in vielfacher Weise von Verstößen gegen die Abgabenordnung unterschieden, teilte der Bundesgerichtshof gestern mit.

Sal. Oppenheim geriet vor knapp zehn Jahren als Großaktionär mit in den Abwärtssog von Arcandor, wurde nur knapp vor dem Kollaps gerettet und nach der Arcandor-Insolvenz 2009 schließlich von der Deutschen Bank übernommen. Die Fast-Pleite einer Traditionsbank also, deren Name in diesem Jahr übrigens komplett von der Bildfläche verschwindet. Die Deutsche Bank wird den Namen ihrer berühmten Tochter vom Rhein beerdigen: "Leider ist es nie gelungen, die Marke Sal. Oppenheim wieder zu alter Stärke zurückzuführen, nachdem sie noch vor dem Kauf 2009 schweren Schaden erlitten hatte", hatte Deutsche-Bank-Chef John Cryan im Oktober des vergangenen Jahres erklärt. Kürzer formuliert: Tradition schützt nicht vor dem Tod.

(RP)
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