Altersvorsorge Unzulässige Klauseln in HDI-Riester-Verträgen

Hamburg · Irreführende Formulierungen in Riester-Verträgen sind unzulässig: Die HDI Lebensversicherung darf 43 Klauseln in staatlich geförderten Verträgen für ihre fondsgebundene Riester-Rentenversicherung nicht mehr verwenden.

Das entschied das Landgericht Köln in einem Teil-Anerkenntnisurteil. "Für Versicherte, die bei der HDI bereits eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung abgeschlossen haben, besteht derzeit kein Handlungsbedarf", sagt Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Das Teilurteil hat aber Auswirkungen, wenn Versicherte ihren Vertragsstatus ändern wollen: "Also wenn man kündigen oder das Guthaben übertragen will oder wenn man Beitragsfreistellungen beantragt oder der Vertrag ausläuft", erklärt Becker-Eiselen.

"Immer wenn es um Geld geht, lohnt es sich, den Altvertrag von einem Fachmann genau überprüfen zu lassen", sagt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher vom Bund der Versicherten (BdV). Wenn es also beispielsweise um einen Stornoabzug oder um Abschlusskosten geht. Bei Neuverträgen muss der Versicherer die einzelnen Klauseln jetzt ändern. "Wir würden uns wünschen, dass die Branche flächendeckend auf derartige Klauseln verzichtet", sagt Kleinlein.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gemeinsam mit dem Bund der Versicherten (BdV) gegen einzelne Formulierungen im HDI-Vertrag geklagt. Dabei ging es unter anderem um die Verrechnung der Abschlusskosten, den Stornoabzug und die Ermittlung von Rückkaufswerten und beitragsfreien Leistungen. Das Urteil ist ein Teilerfolg für die Verbraucherschützer: Denn die Richter müssen noch über fünf weitere Klauseln entscheiden.

(dpa)
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