Düsseldorf Richtig versichert bei Einbrüchen

Düsseldorf · Die Zahl der Einbrüche in NRW ist im vergangenen Jahr weiter gestiegen. Worauf Sie bei Ihrer Versicherung achten sollten.

Die Zahl der Einbrüche ist in NRW im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Registrierte die Polizei 2014 noch rund 50.000 Taten, waren es ein Jahr später bereits 62.000 - und nur ein Bruchteil der Einbrüche werden aufgeklärt.

Viele Mieter und Hauseigentümer sind allerdings noch immer unzureichend gegen dieses Risiko geschützt. Rund 25 Prozent von ihnen gehen nach einem Einbruch sogar vollkommen leer aus, weil sie keine Hausratversicherung abgeschlossen haben, so eine Schätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Selbst diejenigen, die versichert sind, können nach einem Einbruch nicht immer mit einer vollen Entschädigung rechnen.

Wer etwa seine Haustüre nur zuzieht oder ein Fenster auf Kippe stellt und die Wohnung verlässt, muss nach einem Diebstahl aus der Wohnung damit rechnen, dass der Versicherer wegen grober Fahrlässigkeit nicht den vollen Schaden ersetzt. So gilt laut der Kölner Kanzlei Bach Langheid Dallmayr, die überwiegend für Assekuranzen arbeitet, in diesen Fällen ein Abzug von 45 bis 60 Prozent der Entschädigung als angemessen. Solche Kürzungen können aber vermieden werden, wenn der Kunde eine hochwertigere Police abschließt.

Eine Auswertung von 214 Hausrattarifen durch das Softwarehaus Innosystems ergab, dass bei 54 Prozent der Angebote in vollem Umfang auf die "Einrede der groben Fahrlässigkeit" bei der Herbeiführung des Schadens verzichtet wird. Es ist also wichtig, seine Hausratpolice auf den Prüfstand zu stellen oder eine solche überhaupt erst abzuschließen.

Doch auch beim Schutz gegen Einbrecher können Hausbesitzer und Mieter vorsorgen - zum Beispiel, indem sie die Sicherung von Türen und Fenstern auf den neusten Stand bringen. Doch nicht jeder Einbruch lässt sich verhindern, vor allem, wenn die Täter "fette Beute" wittern. Die Aufklärungsquote ist mit 13 Prozent sehr mager.

Wer seine Versicherungspolice erneuert, erhält in der Regel bessere Bedingungen. So enthalten Altverträge oft noch eine sogenannte Zeitwertentschädigung. "Nach aktuellen Bedingungen wird der Neuwert des entwendeten Hausrats bezahlt", erläutert Versicherungsmakler Johannes Brück vom Bundesverband mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler aus Düsseldorf. Das heißt, dass man einen Gegenstand der gleichen Art und Güte wieder erwerben kann. Zudem warnt Brück: "Viele kennen den hohen Wert ihres Hausrates nicht."

Sinnvoll ist es, eine Liste zu führen, um den Gesamtwert des Hausrates feststellen zu können. Wer seinen Schutz dem tatsächlichen Wert des Hausrates anpasst, sollte von seiner Assekuranz einen Unterversicherungsverzicht fordern. Wertgegenstände und höhere Bargeldbeträge müssen nach den Vorschriften der Hausratversicherung in einem "Wertbehältnis" aufbewahrt werden: In einem Safe. An dessen Sicherheit werden hohe Ansprüche gestellt. Er sollte eine so genannte VdS-Zertifizierung haben. "Lassen Sie sich zudem bestätigen, dass der Safe nach Herstellerangaben eingebaut wurde", rät Brück.

An einer Stelle dürfen Einbruchsopfer keinen Fehler machen: So muss der Kunde der Polizei und der Hausratversicherung auflisten, welche Gegenstände gestohlen wurden. "Bei Abweichungen gibt es Probleme bis zur vollkommenen Ablehnung der Leistung", warnt der Versicherungsberater Theo Sieven aus Aachen. Daher rät er, die bei der Polizei eingereichte Liste als Kopie an den Versicherer zu senden.

(RP)
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