Düsseldorf Richter macht Audi-Käufer wenig Hoffnung

Düsseldorf · In Düsseldorf klagt ein Audi-Besitzer wegen des Abgas-Skandals gegen das Autohaus Gottfried Schultz.

Als er nach der Verhandlung am Düsseldorfer Amtsgericht gefragt wurde, wie er in Zukunft seinen Audi fahren werde, überlegte Norman K. einen Moment. Dann sagt er: "Mit Wut im Bauch." Noch ist zwar kein Urteil gefallen, doch bereits am ersten Verhandlungstag scheint klar, dass der Richter wohl nicht den Argumenten von K. und dessen Anwalt folgen wird - Abgas-Skandal hin oder her.

Als Ende September bekannt wurde, dass der Volkswagen-Konzern, zu dem auch Audi gehört, jahrelang Abgaswerte manipuliert hatte, verlangte Norman K. die Rückabwicklung des Kaufvertrags für seinen Audi A4 mit Dieselmotor. Der Volkswagen-Konzern versprach zwar, die betroffenen Fahrzeuge nachzurüsten. Doch K. befürchtete, dass sein Fahrzeug danach langsamer fahre oder mehr Sprit verbrauche. Deshalb solle das Autohaus Gottfried Schultz das Fahrzeug zurücknehmen. Er fühle sich arglistig getäuscht. Gestern trafen sich die beiden Parteien vor Gericht (Az. 6 O 413/15).

Weil die Autohäuser Vertragspartner sind, müssen sich diese mit den wütenden Kunden auseinandersetzen. Überall in Deutschland treffen sich momentan Auto-Besitzer und Händler vor Gericht. Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es dabei noch nicht. Vor dem Landgericht Lüneburg bekam zuletzt ein VW-Fahrer recht, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Bei einem Prozess in Bochum folgte der Richter hingegen den Argumenten der Autohaus-Anwälte.

Auch im Düsseldorfer Verfahren scheint dies so zu kommen. "Eine arglistige Täuschung würde die Kenntnis des Verkäufers voraussetzen", sagte der Richter: "Das kann ich nicht erkennen." Das Autohaus habe ganz offensichtlich von der Manipulation selbst nichts gewusst. Auch einen spürbaren Nachteil des Audi-Käufers erkennt der Richter nicht: "Der Kläger darf das Fahrzeug aufgrund der Entscheidung des Kraftfahrtbundesamtes weiter nutzen - es liegen keine spürbaren Einschränkungen für ihn vor."

Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hatte als Aufsichtsbehörde auf Nachbesserungen bestanden, die Fahrzeuge jedoch nicht aus dem Verkehr gezogen. Nachteile durch die Nachrüstung erkennt man dort offenbar auch nicht. Darauf berufen sich auch die Anwälte von Gottfried Schultz. "Sie bleiben den Beweis schuldig, dass es das gleiche Auto bleibt", kritisiert K.: "Sie verweisen immer nur auf das KBA." Ob nicht das Autohaus oder der Autobauer selbst garantieren wollten, dass sich nichts ändere, fragte K. die Verteidiger. Doch das wollten diese nicht. Sie verwiesen lieber auf die Zuständigkeit des KBA. Das Urteil wird am 16. August verkündet.

(frin)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort