Düsseldorf Restschuldversicherung mit Tücken

Düsseldorf · Die Police soll Kreditkunden gegen Tod, Unfall oder Arbeitslosigkeit absichern.

Eigentlich eine gute Sache: Wer einen Kredit abzahlen muss und unverschuldet in Not gerät, ist womöglich von heute auf morgen nicht mehr in der Lage, seine Kreditraten zu zahlen. Man leidet an einer schweren Krankheit, wird in einen folgenschweren Unfall verwickelt, verliert seinen Job. An dieser Stelle soll eine Restschuldversicherung helfen. Sie deckt die genannten Risiken ab. Der Versicherer kassiert vom Versicherten die Prämie und übernimmt dafür die Zahlungsverpflichtungen aus dem Darlehensvertrag.

Natürlich ist niemand verpflichtet, eine Restschuldversicherung abzuschließen. Wenn die Bank oder Sparkasse aber auf einer solchen Zusatzvereinbarung zum Kredit besteht, sollte man sich genau überlegen, ob man unterschreibt. Denn diese Form der Risikoabsicherung hat ihre Tücken. Vor der Unterschrift unter den Versicherungsvertrag sollte man Folgendes wissen:

Der Kreditkunde sollte darauf pochen, den Versicherer frei wählen zu können, zweitens darauf achten, dass die Versicherungssumme jeweils an die Restschuld des Kredits angepasst wird. Denn so lange er sein Darlehen problemlos zahlen kann, sinkt die Kreditschuld. Damit würde dann auch die zu versichernde Summe sinken und logischerweise auch die zu zahlende Versicherungsprämie.

Wenn man verschiedene Kreditangebote miteinander vergleichen will, muss man die Kosten einer Restschuldversicherung auf den Effektivzins drauf rechnen - diese Überlegung stellen viele Verbraucher nicht an. Es kann also durchaus sein, dass eine Bank trotz höheren Effektivzinses der günstigere Anbieter gegenüber einem anderen Institut ist. Umgekehrt, so hat die Verbraucherzentrale Hessen im vergangenen Jahr ermittelt, steigt in für den Verbraucher besonders eklatanten Fällen durch die Restschuldversicherung der Kredit-Zinssatz auf mehr als 20 Prozent.

Wer ohnehin eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat, braucht die Restschuldversicherung zumindest für den Todesfall nicht mehr. Also: vor dem Kreditvertrag genau prüfen, welche Sicherheiten man der Bank schon jetzt anbieten kann. Dabei können auch eine Kapitallebensversicherung oder ein Bausparvertrag helfen.

In manchen Angeboten wird der Versicherungsschutz eingeschränkt - zum Beispiel bei psychischen Erkrankungen. Dieser Ausschluss sei rechtens, wenn er im Antrag deutlich zu sehen und verständlich formuliert gewesen sei, erklärte im vergangenen Jahr die Stiftung Warentest mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Aktenzeichen 20 U 79/13).

(RP)
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