Berlin Rentenniveau sinkt stärker als vorhergesagt

Berlin · Die Altersbezüge fallen laut Rentenversicherung bis 2030 auf 44,2 Prozent des Durchschnittslohns.

Die gesetzliche Rente wird in den kommenden Jahrzehnten noch etwas stärker hinter der Lohnentwicklung zurückbleiben als bislang von der Bundesregierung prognostiziert. Bis 2030 werde das Rentenniveau von knapp 48 auf 44,2 Prozent des Durchschnittslohns sinken, sagte der Chef des Bundesvorstands der Rentenversicherung, Alexander Gunkel, gestern auf der Bundesvertreterversammlung in Bremen. Im jüngsten Rentenversicherungsbericht Ende 2015 hatte die Bundesregierung noch ein Absinken des Rentenniveaus auf nur 44,6 Prozent bis 2030 vorausgesagt.

Das Rentenniveau misst, wie hoch eine Standardrente nach 45 Beitragsjahren im Vergleich zum durchschnittlichen Lohneinkommen desselben Jahres ist. Je geringer also das künftige Rentenniveau, desto wichtiger werden die private Altersvorsorge oder andere zusätzliche Einkünfte. Einige Wirtschaftsforschungsinstitute sagen sogar ein Rentenniveau von nur höchstens 43 Prozent im Jahr 2030 voraus.

Durch das Rentenpaket der Regierung und den demografiebedingten Anstieg der ausgezahlten Renten beschleunige sich derzeit der Rückgang der Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenkasse, sagte Gunkel. Voraussichtlich 2021 müsse deshalb der Beitragssatz von 18,7 Prozent eines Bruttomonatsgehalts angehoben werden. Bis 2030 rechnete Gunkel mit einem Beitragszuwachs auf 21,9 Prozent. Danach dürfte der Beitrag weiter steigen.

Bei der Rente mit 63 zeichnet sich nach Gunkels Angaben noch kein rückläufiger Trend ab. In den ersten fünf Monaten 2016 hätten rund 106.000 Personen die abschlagsfreie Frührente ab 63 Jahren beantragt. Das sind in etwa genauso viele wie in den ersten fünf Monaten 2015. Die Zahl der Anträge halte sich damit "im Rahmen der Erwartungen", sagte Gunkel. Im Gesamtjahr 2015 hatten 247.000 Ältere von der Rente mit 63 Gebrauch gemacht.

Gunkel begrüßte den jüngsten Gesetzentwurf, mit dem die Koalition mehr Möglichkeiten für ein längeres Arbeiten schaffen will. Das Paket zur Flexi-Rente sieht etwas bessere Bedingungen für die so genannte Teilrente vor, bei der Ältere ab 63 nur einen Teil ihrer Rente mit Abschlägen beziehen und gleichzeitig weiter arbeiten. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten werden deutlich ausgeweitet, so dass Betroffene weniger mit Rentenkürzungen rechnen müssen.

Die geplante Regelung zur Prüfung des Hinzuverdienstes sei aber unpraktikabel, kritisierte Gunkel. Es führe bei den Rentnern zu Irritationen, wenn die Rentenversicherung wie vorgesehen den Hinzuverdienst rückwirkend überprüfe, den Rentenbescheid nachträglich ändere und die zu viel gezahlte Rente zurückfordere. Die Teilrenten sollten "lediglich bei einer Überschreitung der Hinzuverdienstgrenzen und nur für die Zukunft korrigiert werden".

(mar)
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