Berlin Regierung entlastet Firmen bei Betriebsrenten

Berlin · Unternehmen sollen durch Neuregelung weniger Geld für künftige Pensionsverpflichtungen zurücklegen müssen.

Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine Betriebsrente anbieten, sollen bei den Pensionsrückstellungen entlastet werden. Dazu hat das Bundeskabinett eine Änderung der Regelungen zur Berechnung der Rückstellungen in den Bilanzen beschlossen.

Die Niedrigzinsen zwingen die Firmen, bei Verbindlichkeiten für spätere Betriebsrenten immer mehr Geld zurückzulegen. Das überfordert viele Unternehmen und schmälert ihre Möglichkeiten, zu investieren. Die Regierung will dies dadurch lindern, dass sie für die Kalkulation des Zinssatzes zur Berechnung von Rückstellungen einen längeren Zeitraum als bisher festlegt. Künftig sollen Firmen dafür den Durchschnitt der vergangenen zehn Geschäftsjahre zugrunde legen, statt wie bisher sieben Jahre. Vor zehn Jahren war das Zinsniveau deutlich höher als heute.

Pensionsverpflichtungen sind oft erst in vielen Jahren fällig. Je stärker der Zinssatz für ihre Bewertung sinkt, desto mehr müssen Unternehmen für Pensionsverbindlichkeiten der nächsten Jahre zurücklegen. Diese Verpflichtung steht in den Bilanzen der Unternehmen zum Gegenwartswert (Barwert). Dafür gibt es den Rechnungszins. Für eine Rückstellung, die eine 15-jährige Verpflichtung abdecken soll, betrug Ende 2014 der Durchschnittszins laut Justizministerium 4,53 Prozent. Ende 2015 sei dieser Zins auf 3,89 Prozent gesunken.

Die Änderung wird mit einer Ausschüttungssperre verknüpft, so dass kein zusätzlicher Spielraum entsteht, mehr Gewinne auszuschütten, nur weil die Rückstellungen neu berechnet werden. So steht es in der Kabinettsvorlage. Vorgesehen ist zudem ein Wahlrecht, wonach Unternehmen die Neuregelungen auch für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 anwenden dürfen. "Wir wollen für die Unternehmen Rahmenbedingungen schaffen, damit die Betriebsrenten sicher bleiben", erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

Der Wirtschaft gehen die Neuregelungen indes nicht weit genug. Die Änderung "bleibt deutlich hinter dem Notwendigen zurück und wird die Unternehmen zusätzlich mit unnötiger Bürokratie belasten", erklärte die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände. Nach Expertenschätzungen würde die nach bisherigem Handelsbilanzrecht erfolgende Senkung des Rechnungszinses die Ergebnisse der Unternehmen in den nächsten Jahren um jeweils 35 Milliarden bis 45 Milliarden Euro belasten. Die BDA forderte eine generelle Ausweitung des Berechnungszeitraums für den Rechnungszins auf 15 Jahre.

(mar)
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