Düsseldorf Real-Belegschaft verzichtet bis 2017 auf mehr Lohn

Düsseldorf · Im Tarifstreit zwischen der SB-Warenhauskette Real und der Gewerkschaft Verdi gibt es eine Einigung. Unternehmen und Gewerkschaft wollen ab Oktober über einen neuen Tarifvertrag verhandeln, der Vorbildcharakter für die Branche haben soll. Die Regelung soll im ersten Quartal 2018 stehen. Bis dahin soll eine Haustarif-Regelung gelten, bei der die Mitarbeiter bis einschließlich 2017 auf Gehaltssteigerungen verzichten. Danach soll die Vergütung laut Metro "stufenweise wieder auf das Flächentarifniveau zurückgeführt" werden.

Zudem werden das Urlaubsgeld für 2017, 2018 und 2019 sowie das Weihnachtsgeld für die Jahre 2016 bis 2018 auf 40 Prozent abgeschmolzen. Für 2019 soll es 70 Prozent Weihnachtsgeld geben. Leitende Angestellte erhalten von 2015 bis 2019 keine Erhöhung der Grundvergütung. Ihr Anteil an den Einsparungen beträgt nach Angaben von Verdi 18,5 Millionen Euro. Im Gegenzug für den Gehaltsverzicht behält die Belegschaft den Nachtzuschlag, der für die Zeit von 20 bis 22 Uhr gezahlt wird. Über dessen Streichung war bei den Verhandlungen ebenso diskutiert worden wie eine Verlängerung der Arbeitszeit um eine Stunde. Auch die ist vom Tisch.

Mit der Einigung im Tarifstreit ist die Zukunft der SB-Warenhauskette im Metro-Konzern gesichert - zumindest vorerst. Mit der Einigung seien die Voraussetzungen für die geplanten Investitionen in die Modernisierung von Real in Höhe von einer Milliarde Euro in den kommenden fünf Jahren gegeben", teilte die Metro mit. Diese Investitionen hatte der Handelskonzern stets daran geknüpft, dass es Einsparungen gibt.

Dem Verhandlungsergebnis müssen die Verdi-Mitglieder bei Real noch zustimmen. Sie sollen als Ausgleich für die Kürzungen eine prozentuale Sonderzahlung erhalten, die Verdi als Vorteilsregelung bezeichnet. Wenn Real die Investitionszusagen nicht einhalte, seien die Kürzung der Sonderzahlungen und der Gehaltsverzicht nichtig, erklärte die Gewerkschaft. Sollten die Verhandlungen über einen neuen Tarifvertrag scheitern, würde ein Schlichter eingesetzt. Falls der nicht erfolgreich vermitteln könnte, würden ab 2018 die regionalen Entgelttarifverträge wieder angewandt. Unabhängig davon haben die Tarifparteien zum 1. April 2018 ein Sonderkündigungsrecht.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort