Düsseldorf/Hamburg Bei Prokon bestimmen jetzt Genossen

Düsseldorf/Hamburg · Das langwierige Ringen um die Zukunft des insolventen Ökostrom-Konzerns ist zu Ende. Der Konzern EnBW unterliegt. Prokon wird zum genossenschaftlichen Betrieb.

Das ist Prokon
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Es war ein Kampf David gegen Goliath, der bis zuletzt um Prokon, den einstigen Hoffnungsträger am deutschen Öko-Energiemarkt, tobte. Auf der einen Seite EnBW, milliardenschweres Unternehmen aus Baden-Württemberg, Nummer drei der deutschen Stromkonzerne. Auf der anderen Seite eine heterogene Gruppe von Kleinanlegern mit dem etwas unbeholfenen Namen "Freunde von Prokon". Beide Seiten rangen bis gestern Nachmittag um die Zukunft von Prokon, jenem Windpark-Betreiber, der 1995 vom "Ökopionier" Carsten Rodbertus - Markenzeichen: langer Haarzopf und legere Kleidung - gegründet wurde. Schnell sammelte der umtriebige Unternehmer 1,4 Milliarden Euro bei Anlegern ein. Diese erhielten im Gegenzug sogenannte Genussscheine - eine spezielle Art des Wertpapiers. Prokon versprach im Gegenzug für das Kapital feste Zinszahlungen. Der Unterschied zu einer klassischen Anleihe: Bei ausbleibendem Gewinn konnte die Zahlung verschoben oder ganz gestrichen werden. Im vergangenen Jahr war es soweit: Prokon konnte die Zinsen nicht mehr bedienen und meldete Insolvenz an. Gegen Rodbertus ermittelt die Staatsanwaltschaft Lübeck wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung.

Nach der Insolvenz warben beide Lager landauf, landab auf Versammlungen bei den 75 000 Anlegern für ihr eigenes Zukunftsmodell. Gestern kam es in einer Hamburger Messehalle zum Show-down. Dietmar Penzlin, Insolvenzverwalter des Unternehmens mit Sitz im schleswig-holsteinischen Itzehoe, stellte den Hunderten Anwesenden die zwei Modelle zur Auswahl: einen Insolvenzplan und einen Investoren-Insolvenzplan. Die Annahme des Letzteren hätte bedeutet, dass EnBW das Prokon-Kerngeschäft - Windanlagenbau und Energiehandel - unter eigener Regie fortgeführt hätte. Die Gläubiger wären mit einer Insolvenzquote von 52,2 Prozent abgefunden worden: 34,1 Prozent sofort in bar, 18,1 Prozent zu einem späteren Zeitpunkt aus noch anstehenden Verkaufserlösen. Es wäre ein Schnitt gewesen. Kurz und schmerzhaft. Aber eben auch ein Schlussstrich.

Doch der Investoren-Insolvenzplan wurde gar nicht erst zur Abstimmung gestellt, denn schon zuvor stimmten rund 80 Prozent der Prokon-Gläubiger für den Plan der "Freunde von Prokon": einer Fortführung des Kerngeschäfts als Genossenschaft. Vor allem die erwartete, deutlich höhere Insolvenzquote von 57,8 Prozent dürfte den Ausschlag gegeben haben - nimmt man allein das eingebrachte Kapital als Berechnungsgrundlage liegen die Rückzahlungsaussichten um rund 78 Millionen Euro über denen des EnBW-Angebots.

Genussrechts-Inhaber, die an Prokon beteiligt bleiben wollen, können nun voraussichtlich 23,3 Prozent ihrer Forderungen in eine längerfristige Mitgliedschaft umwandeln. Außerdem haben sie Anspruch auf eine bis zum Jahr 2030 laufende Schuldverschreibung. Diejenigen, die aussteigen wollen, erhalten eine Barabfindung aus dem geplanten Verkauf eines Palettenwerks in Torgau sowie rumänischer Wälder (ebenfalls 23,3 Prozent). Außerdem bleibt ihnen der Anspruch auf die handelbare, festverzinsliche Anleihe.

Für die neuen Genossen ist der Schritt eine Wette auf die Zukunft. Nur wer glaubt, dass Prokon wieder auf die Beine kommt, konnte für dieses Modell stimmen. Denn mit dem fortgesetzten unternehmerische Engagement bleibt auch die Möglichkeit eines erneuten unternehmerischen Scheiterns.

(RP)
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