Düsseldorf Private Router werden zu Hotspots

Düsseldorf · Deutschlandweit will Unitymedia 1,5 Millionen neue W-Lan-Hotspots schaffen. Dabei nutzt der Anbieter die Router seiner Nutzer - ohne deren Zustimmung. Nach Abmahnung der Verbrauchzentrale gibt Unitymedia jetzt Fehler zu.

"Nehmen Sie Ihr WLan doch einfach mit!" - mit diesem Spruch wirbt der Kabel-Internetanbieter Unitymedia für sein neues Angebot. Per Brief informiert das Unternehmen derzeit seine Nutzer. Schon ab Sommer sollen diese an mehreren hunderttausend Standorten online gehen können - kostenlos. Was erst im dritten Absatz erwähnt wird: Für das Angebot wird jeder private W-Lan-Router (Netzwerkgerät) von Unitymedia selbst zum Hotspot - ohne vorherige Einwilligung der Nutzer. Andere Kunden können sich dann etwal von der Straße aus einwählen und surfen.

Die Kritik der Verbraucherzentrale NRW folgte prompt. Unitymedia handle "nach Gutsherrenart", kritisiert sie. Die Umwandlung der Router zu Hotspots ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden sei ein missbräuchlicher Umgang mit dem Vertragsverhältnis. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, der Umstellung zu widersprechen. Zudem hat sie Unitymedia abgemahnt. Jetzt muss das Unternehmen Stellung nehmen.

Die wichtige Nachricht für alle Kunden, die nicht an der Aktion teilnehmen wollen: Widerspruch gegen die Teilnahme ist jederzeit möglich. "Sie können anrufen oder die Änderung online im Kundencenter vornehmen", sagt ein Sprecher von Unitymedia. Die entsprechende Option finden Kunden online unter "Meine Produkte" -> "Internet" -> "WiFiSpot sperren". Möglich sei der Widerspruch auch nach Ablauf der vierwöchigen Frist, die im Schreiben an die Kunden angegeben wird.

Widerspricht ein Kunde nicht, soll es für ihn aber ohnehin keine Nachteile, sondern nur Vorteile geben, verspricht Unitymedia. "Wir hoffen, dass wir so bis Ende des Jahres 1,5 Millionen neue öffentliche Hotspots schaffen können."

Das öffentliche W-Lan, das der heimische Router aussendet, soll strikt getrennt vom privaten Netz laufen. Es habe keinen Einfluss auf die Sicherheit des Netzwerks oder die Bandbreite, die dem Nutzer zur Verfügung steht. Auch um rechtliche Probleme müsse sich niemand sorgen. Wird das öffentliche W-Lan eines Routers gesetzeswidrig genutzt, haftet Unitymedia, so der Sprecher. Die negative Reaktion auf das neue Angebot bedauere man. Das sei unglücklich gelaufen.

Möglicherweise würden aber die Geschäftsbedingungen geändert. Konkret geht es um die Formulierung, dass Kunden nichts gegen die Nutzung ihres Hotspots unternehmen und ihn auch nicht über längere Zeit vom Strom nehmen dürfen. "Da sind wir über das Ziel hinausgeschossen", räumt der Sprecher ein. An der Entscheidung, dass Kunden nicht aktiv "Ja" zur Öffnung ihres Routers sagen müssen, hält Unitymedia aber fest: "Das ist eine komfortable Sache für die Kunden."

Die Verbraucherzentrale behält sich weitere rechtliche Schritte vor. "Für den Fall, dass Unitymedia bei seiner Haltung bleibt, ziehen wir auch eine Unterlassungsklage nach Wettbewerbsrecht in Betracht", sagt eine Sprecherin.

Solche Community-W-Lan-Dienste sind nichts Neues. Die Telekom bietet mit "W-Lan to go" einen ähnlichen Dienst. Auch hier bekommen Kunden Zugriff auf die Hotspots anderer Nutzer. Allerdings muss ein Kunde aktiv einwilligen, damit sein Router parallel als Hotspot freigeschaltet wird - und das soll so bleiben. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir etwas daran ändern", sagt ein Telekom-Sprecher.

Auch Vodafone-Kunden, die zuhause über den Kabelanschluss online gehen, können auf die Hotspots anderer Nutzer zugreifen. Automatisch wird das jedoch nur bei Neukunden freigeschaltet, Bestandskunden müssen aktiv einwilligen, sagte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage. Für Kunden in Nordrhein-Westfalen gilt dieses Angebot jedoch ohnehin nicht, da hier Unitymedia das Kabelnetz verwaltet.

(hebu)
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