Bonn/Luxemburg Post darf Renten-Subventionen behalten

Bonn/Luxemburg · Die Deutsche Post darf rund 377 Millionen Euro an indirektem Zuschuss für Pensionslasten ihrer Beamten behalten. Sie muss dieses Geld nicht an die Bundesregierung zurückgeben. Dies hat das EU-Gericht in Luxemburg nach einer Klage des Bundes entschieden. Es handelt sich um eine weitere Etappe einer längeren Auseinandersetzung, bei der die EU die Bundesregierung als Hauptaktionär der Post immer wieder bezichtigt, das Unternehmen ungerechtfertigt zu begünstigen - und damit Wettbewerber zu schwächen.

Konkret geht es darum, dass Zahlungen für den Zeitraum ab 2003 von der EU-Kommission im Jahr 2012 als unerlaubte Beihilfe eingestuft worden waren. Dagegen hatten die Bundesrepublik und auch die Post Widerspruch eingelegt. Ein Sprecher des Bonner Dax-Konzerns begrüßte die Entscheidung des Gerichtes. Die Brüsseler Behörde kann allerdings noch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen.

Im aktuellen Fall ging es um die Berücksichtigung der Pensionsbeiträge für die aktiven Beamten bei einer Kostenaufstellung der Post, die zur Festsetzung des Briefportos herangezogen wird. Die Höhe des Portos wird amtlich von der Bundesnetzagentur genehmigt - dabei sind unter anderem die Pensionskosten ein Faktor in der Rechnung. Je höher sie kalkuliert werden, umso mehr Geld kann die Post einnehmen.

Aus Sicht der Kommission war der kalkulierte Posten aber zu hoch. Die EU-Kommission habe aber nicht nachgewiesen, dass der Deutschen Post ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten entstanden sei, urteilten die Luxemburger Richter nun. Die Einstufung der Gelder als unerlaubte Beihilfen durch die Brüsseler Behörde sei damit nicht rechtens. Man kann es auch anders sagen: Ein unerlaubt hohes Briefporto bringt der Post ja keinen direkten Wettbewerbsvorteil, sondern bestenfalls einen indirekten Vorteil, weil solche Gewinne helfen können, andere Geschäftsbereiche zu stützen.

Die Post hatte die Summe 2012 vorsorglich auf ein Treuhänder-Konto gelegt. Nun werde das Unternehmen das Geld wieder verwenden, erklärt das Unternehmen. Aktuell arbeiten bei der Post noch knapp 36 000 Beamte. Beihilfen des Staates an die Post sind seit Jahren immer wieder Gegenstand von rechtlichen Auseinandersetzungen mit Brüssel. 2002 etwa hatte die EU-Kommission rund 572 Millionen Euro Beihilfen an die Post für unzulässig erklärt. Diese Entscheidung wurde später vom EuGH gekippt.

(RP)
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