Düsseldorf Pokémon Go ist Abmahnungsgrund

Düsseldorf · Arbeitgeber können sich gegen ihre spielenden Mitarbeiter zur Wehr setzen.

Längst hat die Welle der Pokémon-Go-Spieler auch die deutsche Arbeitswelt erreicht. Wer sich im Büro, auf der Baustelle oder in der verlängerten Raucherpause allerdings mit seinem Smartphone auf die Jagd nach Pokémon begibt, riskiert unter Umständen seinen Job. Dennoch können Angestellte in bestimmten Fällen auch ein Recht aufs Spielen einfordern. Wichtig sind in jedem Fall genaue Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sagt Anwalt und Arbeitsrecht-Experte Olaf Methner von der Düsseldorfer Kanzlei Baum Reiter und Collegen.

"Die Arbeitszeit ist ausschließlich für dienstliche Belänge da", sagt Methner. Arbeitgeber, die ihre Angestellten beim Spielen erwischen, können diese zwar nicht sofort entlassen, dafür aber abmahnen und "Wiederholungstätern" auch kündigen. Anders sei dies bei Vertrauensarbeitszeiten: Solange der Mitarbeiter die vereinbarten Leistungen erbringe, stehe es ihm frei, auch am Arbeitsplatz Pokémon Go zu spielen. Gleiches gelte bei Bereitschaftsdiensten, solange die "tatsächliche Leistungsbereitschaft" nicht unter dem Spielen leidet.

Die private Nutzung von Handys während der Arbeit ist laut Methner ohne vorherige Absprache nie gestattet. "Der Chef kann aber auch dulden, dass seine Mitarbeiter telefonieren oder auch spielen", sagt der Anwalt. Aus unausgesprochenen Verboten und dauerhafter Duldung können Angestellte nach längerer Zeit sogar ein Recht ableiten, zu spielen. Das gilt vor allem dann, wenn man mehrfach bei der Pokémon-Jagd beobachtet wurde, ohne zurechtgewiesen zu werden, und in jedem Fall natürlich, wenn der Chef selbst mitspielt.

Um zu verhindern, dass zockende Mitarbeiter den Weg zur Kantine verlängern, können Arbeitgeber auch genaue Pausenzeiten festlegen. Umgekehrt gelte auch hier wieder, dass Angestellte gegebenenfalls ein Gewohnheitsrecht in Anspruch nehmen können, wenn es keine genauen Vereinbarungen gibt und als üblich gilt, dass die Kollegen regelmäßige Pokémon-Pausen einlegen.

Problematisch für Arbeitgeber seien Apps wie Pokémon Go, die Zugriff auf Nutzerdaten erlauben, wenn Angestellte sie auf Dienst-Handys spielen und somit unter Umständen auch betriebliche Informationen teilen. "Wir empfehlen ganz klare Regelungen, welche Apps auf Dienstgeräten verboten sind", betont Methner.

(bur)
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