Aix-En-Provence Haftstrafe für Brustimplantat-Betrüger

Aix-En-Provence · Die Berufung scheitert. Auch 5000 Frauen in Deutschland wurden geschädigt.

Skandal um PIP-Brustimplantate
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Skandal um PIP-Brustimplantate

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Im Skandal um Brustimplantate aus Billig-Silikon hat das Berufungsgericht die vierjährige Haftstrafe für den Gründer des Herstellers PIP bestätigt. Die Richter im südfranzösischen Aix-en-Provence sahen es als erwiesen an, dass Jean-Claude Mas seine Kunden und auch den TÜV Rheinland bewusst täuschte.

Mas' inzwischen insolvente Firma Poly Implant Prothèse (PIP) hatte jahrelang Implantate aus billigem, nicht für Medizinprodukte zugelassenem Industriesilikon geliefert. Diese erwiesen sich als reißanfälliger als andere Silikonkissen. Allein in Deutschland waren mehr als 5000 Frauen betroffen, weltweit könnten Hunderttausende PIP-Implantate bekommen haben.

Der 76 Jahre alte PIP-Gründer und vier mitangeklagte frühere Mitarbeiter waren gegen das 2013 verkündete Urteil in Berufung gegangen. Mas argumentierte, das verwendete Silikon sei nicht gesundheitsschädlich. Sein Anwalt kündigte nun an, auch gegen das Berufungsurteil Revision beim Kassationsgericht einzulegen.

Der Fall war 2010 aufgeflogen und hatte weltweit für Aufsehen gesorgt. Deutsche und französische Behörden empfahlen den Frauen, die Kissen vorsorglich entfernen zu lassen - allein in Frankreich folgten mehr als 18.000 Frauen dem Rat.

Neben der Haftstrafe wurde gegen Mas eine Geldstrafe von 75.000 Euro und ein Berufsverbot für den Gesundheitsbereich verhängt. "Mas und die anderen haben keinen Cent, niemand wird zahlen", sagte jedoch sein Anwalt.

Der TÜV Rheinland hatte die Produktion von PIP zertifiziert und trat als Nebenkläger auf. "Das Gericht stellt fest, dass TÜV Rheinland von PIP systematisch betrogen wurde", sagte der TÜV-Sprecher. Auch damit bestätigte das Gericht die Entscheidung von 2013. Die Einstufung als Opfer der Täuschung war für die TÜV-Prüfer damals ein wichtiger Etappenerfolg, weil kurz zuvor ein Laiengericht in Toulon den TÜV noch zu einer Entschädigung von Opfern verurteilt hatte. Mittlerweile wurde diese Entscheidung kassiert. Die bereits gezahlten 5,8 Millionen Euro hat der TÜV über die Anwälte der Frauen zurückgefordert.

(dpa)
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