Erfurt Personalgespräch im Krankheitsfall nicht verpflichtend

Erfurt · Erkrankte Beschäftigte können in aller Regel nicht zu Personalgesprächen ins Unternehmen zitiert werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden (10 AZR 596/15). Krankgeschriebene Arbeitnehmer seien im Grundsatz nicht dazu verpflichtet, im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Personalgespräch teilzunehmen, urteilte der zehnte Senat.

Geklagt hatte ein Krankenpfleger aus Berlin. Dieser war abgemahnt worden, weil er mit Verweis auf seine Krankschreibung nicht zu Personalgesprächen erschienen war. Es könne aber Fälle geben, in denen ausnahmsweise eine solche Pflicht bestehe, sagte der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck. Das Erscheinen müsse dann aber aus betrieblichen Gründen unverzichtbar und der Arbeitnehmer gesundheitlich dazu in der Lage sein.

(dpa)
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