Frankfurt/M. "Paranoide" Steuerfahnder gewinnen vor Gericht

Frankfurt/M. · Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Vier hessische Steuerfahnder, die jahrelang erfolgreich Steuerhinterzieher entlarvt hatten, wurden für paranoid erklärt und zwangspensioniert. Jetzt hat ein Gericht klargestellt: Die Gutachten im Auftrag der Finanzverwaltung, die den Vorwurf belegen sollten, waren falsch.

Laut einem Medienbericht haben die vier Fahnder vor dem Oberlandesgericht Frankfurt in letzter Instanz einen Sieg errungen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gutachten zur psychischen Verfassung der Steuerfahnder, die im Auftrag der hessischen Finanzverwaltung erstellt worden waren, vorsätzlich falsche Informationen enthielten. Ein Gutachter hatte den Vier bescheinigt, unter unheilbarer Paranoia zu leiden. Auf Grundlage des Gutachtens hatte die Finanzverwaltung sie für dienstunfähig erklärt und zwangspensioniert, hieß es.

Die Fahnder hatten jahrelang für die Finanzverwaltung der hessischen Landesregierung gearbeitet und am Finanzplatz Frankfurt gegen Banken ermittelt, die das Geld ihrer Kunden am Fiskus vorbei ins Ausland geschmuggelt hatten. Zunächst wurde ihre Arbeit von der Landesregierung unterstützt. Doch dann fiel ihnen 1999 eine CD-ROM mit den Daten von Steuerhinterziehern, die ihr Geld in Liechtenstein versteckt haben sollten, in die Hände. Aus den Reihen der neuen CDU-Regierung in Hessen kam die Ansage, den Fall nicht zu bearbeiten.

Die Fahnder vermuteten damals, so die "Berliner Morgenpost", eine Verbindung zur CDU-Schwarzgeldaffäre. Auch hier gab es Konten in Liechtenstein. Dem Bericht zufolge hatte die hessische Union rund 20 Millionen Mark illegal in eine Stiftung gesteckt. Die damalige hessische Landesregierung behinderte die Ermittlungen der Steuerfahnder in dem Fall und versetzte schließlich die vier Fahnder jeweils in eine andere Dienststelle. Jahrelang seien sie schikaniert worden, hieß es.

Nun steht den Fahndern Schadenersatz in einer Höhe von insgesamt 226.000 Euro zu. Außerdem sollen sie die Möglichkeit haben, künftig entstehende Mindereinnahmen bei der Altersversorgung geltend machen zu können. Um die Höhe der Ansprüche zu begrenzen, soll das Finanzministerium angefragt haben, ob die Vier wieder im Staatsdienst arbeiten wollen. Dieses Angebot hätten alle vier abgelehnt.

(lsa)
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