Düsseldorf Neue Regeln für mehr Anlegerschutz

Düsseldorf · Von Dezember an sollen Informationsblätter das Risiko bei Finanzgeschäften für Kleinanleger erheblich senken.

Die Werbung klingt oft verlockender als die Realität. "100 Prozent Gewinn in drei Monaten" oder "Waldgrundstücke in der Schweiz bieten jährlich zwölf Prozent Rendite" - mit solch verlockenden Versprechungen wurde schon so mancher Anleger geködert, einem Unternehmen sein Erspartes anzuvertrauen. Oft mit fatalen Folgen: Die Regensburger FG-Gruppe beispielsweise stellte über penetrant wirkende Werbeeinblendungen im Internet bis zu 7,5 Prozent Ertrag in Aussicht. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Mehr als 3000 Investoren warten bisher vergeblich auf ihre jährliche Zinsgutschrift.

Verbraucherschützer bemängeln schon lange die fehlende Transparenz bei vielen Finanzprodukten. Neu ist das Problem nämlich nicht. Auch während der turbulenten Zeiten der Finanzkrise 2008 wurden zahlreiche Anleger nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt. Wer sich beispielsweise Zertifikate der kollabierten US-Investmentbank Lehman Brothers ins Depot legte, ging völlig leer aus.

Die leidvollen Erfahrungen haben dazu geführt, dass der Gesetzgeber vor allem Kleinanleger erheblich besser schützen will. Anfang Januar wurde dazu das "Finanzmarktnovellierungsgesetz" verabschiedet. Damit will die Regierung die Anlegerrechte stärken und entsprechende Beschlüsse der EU-Kommission aus Brüssel umsetzen. Enthalten sind darin transparentere Informationen für die Anleger und ein effizienterer Kampf gegen Marktmanipulationen und Insiderhandel.

Nach dem Gesetz müssen Produktanbieter künftig vor dem Vertragsschluss Basisinformationsblätter aushändigen, in denen die Vor- und Nachteile eines Anlageprodukts dargelegt werden. Dies soll zudem in einer leicht verständlichen Sprache erfolgen. Für die Info-Blätter wurde die Bezeichnung "Priips" gewählt. Das Kürzel steht für "Packaged Retail and Insurance-based Investment Products" - verpackte Finanzprodukte, die mit bestimmten Risiken verbunden sind. Entsteht einem Anleger durch eine falsche Information ein Schaden, muss der Emittent haften.

Bei den Priips unterscheidet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zwischen verschiedenen Angeboten. Zum einen gibt es strukturierte Produkte wie Optionsscheine, die in Versicherungen, Wertpapieren oder Bankkreationen verpackt sind. Auch Finanzprodukte, deren Werte sich von Referenzkursen für Aktien und Devisen ableiten lassen, zählen dazu. Darüber hinaus umfassen sie geschlossene und offene Immobilienfonds und Versicherungsprodukte wie kapitalbildende und fondsgebundene Lebensversicherungen.

Ausdrücklich verlangt die Bafin von den Anbietern, neben den Renditechancen auch den maximal möglichen Verlust anzugeben. Zudem müssen auf einem Basisinformationsblatt die einmaligen und laufenden Kosten aufgelistet werden. Beim Verstoß gegen die Veröffentlichungspflichten droht einem Unternehmen eine Geldbuße von bis zu 2,5 Millionen Euro oder zwei Prozent des jährlichen Umsatzes.

Unternehmenschefs müssen sich darüber hinaus darauf einstellen, ihre Geschäfte transparenter zu gestalten. Dies betrifft nicht nur Aktien, sondern auch andere Finanzinstrumente wie beispielsweise Anleihen. Demnach muss bei der Ausgabe einer Mittelstandsanleihe der jeweilige Firmenpatron seine Transaktion offenlegen. 30 Tage vor der Veröffentlichung von Quartals- und Jahreszahlen dürfen Führungskräfte den Plänen nach keine Papiere mehr handeln. Dahinter steckt die Absicht, Insidergeschäften einen Riegel vorzuschieben. In Kraft treten sollen die neuen Regeln im Dezember.

(RP)
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