Fragen und Antworten Taxifahrer kämpfen gegen Rabattaktion von myTaxi

Stuttgart · Einige Taxifahrer wären wahrscheinlich lieber früher als später gegen die Taxi-Bestell-App myTaxi vorgegangen. Die Branche fürchtet die neue Konkurrenz.

 Die Taxi-Bestell-App myTaxi sorgt bei den alteingesessenen Taxifahrern für Bauchschmerzen.

Die Taxi-Bestell-App myTaxi sorgt bei den alteingesessenen Taxifahrern für Bauchschmerzen.

Foto: dpa, chc cul vfd

Eine Rabattaktion der Daimler-Tochter gab der Taxi-Auto-Zentrale in Stuttgart nun Anlass, eine einstweilige Verfügung vor dem Stuttgarter Landgericht zu erwirken. Die Argumentation der Taxifahrer: Die Festpreise des streng reglementierten Marktes sollen auch für neue Wettbewerber gelten. Am Montag (10 Uhr) soll die Entscheidung fallen.

Worum geht es?

Die Daimler-Tochter myTaxi hatte Mitte Mai in Deutschland und international mit Rabatten von bis zu 50 Prozent für Fahrten geworben, die über die App vermittelt werden. Nach Einschätzung der Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale ist das wettbewerbswidrig. Denn eigentlich gelten von den lokalen Behörden festgelegte Preise für Taxifahrer. Diese dürften laut Personenbeförderungsgesetz weder über- noch unterschritten werden.

Was ist das Problem?

Das Personenbeförderungsgesetz ist auch dazu da, Taxifahrer vor ruinösem Wettbewerb zu schützen. MyTaxi argumentiert, dass das Gesetz nicht für die App gilt, da nur Fahrten vermittelt werden. Außerdem hätten die Fahrer, die durch das Gesetz geschützt werden sollen, den vollen Fahrpreis erhalten. Lediglich den Rabatt an den Kunden habe myTaxi erstattet und diesen so "zu einer Taxifahrt" eingeladen, argumentierte der Anwalt vor Gericht.

Gibt es sonst Rabatte für Taxifahren?

Die gibt es. Anbieter von öffentlichem Nahverkehr (ÖPNV) schießen zum Beispiel kleine Beträge für Frauen-Nacht-Taxis zu. Allerdings vermitteln die ÖPNV-Betriebe keine Taxifahrten. Und diese Koppelung war zumindest vor dem Stuttgarter Landgericht der springende Punkt.

Wie ist die Haltung des Gerichts?

Die Richterin vor dem Stuttgarter Landgericht machte in der Verhandlung klar, dass die einstweilige Verfügung, die bislang in Stuttgart, Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen gilt, gute Chancen auf Bestand hat. Die Daimler-Tochter trage das unternehmerische Risiko zum Beispiel für Zahlungsausfälle, da die Zahlungen auch über die App abgewickelt werden und die Taxifahrer ihre Forderungen an die Fahrgäste abtreten können. "Um ein Taxiunternehmen zu sein, ist es nicht erforderlich, dass die Beförderung auch durch das Unternehmen erfolgt", so die Richterin. Dadurch werde myTaxi "in die Nähe" von Taxiunternehmen gerückt.

Was heißt das für myTaxi?

Nach der ersten Verhandlung sieht es so aus, als würden die Rabatte von myTaxi zumindest in Stuttgart, Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen verboten. Nach vorläufiger Rechtsauffassung sei die Aktion wohl wettbewerbswidrig, sagte die Richterin während der Verhandlung Anfang Juni. Denn der Taxifahrer erhalte "nur grundsätzlich" den vollen Tarif.

Könnte myTaxi verboten werden?

Eher nicht. Die Richterin machte klar, dass es nicht um den Schutz der Taxizentralen vor Konkurrenten gehe. Diese betreiben teilweise schon ihrerseits Apps, die ähnliche Dienste wie myTaxi anbieten.

Könnte der Fall bundesweit Wirkung zeigen?

Das tut er bereits: Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband (BZP) hat seinerseits eine einstweilige Verfügung gegen die Rabatte von myTaxi vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. So solle unter anderem verhindert werden, "dass weiter in irreführender Weise flächendeckend bundesweit mit einem 50-prozentigen Rabatt auf Taxifahrten" geworben werde. Die Branche befürchtet, dass Aktionen wie die von myTaxi die herkömmlichen Vermittlungszentralen Kunden kosten und die Strukturen des Gewerbes zerstören.

(dpa)
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