Karlsruhe MyTaxi darf wieder Rabatte gewähren

Karlsruhe · Das Unternehmen MyTaxi darf bald wieder mit Rabattgutscheinen für Taxifahrten werben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt auf, das die Aktion des Hamburger Unternehmens untersagt hatte. Die Richter in Karlsruhe sahen keinen Verstoß von MyTaxi gegen die Tarifpflicht, weil die Taxifahrer den vollen Fahrpreis erhalten würden und das Unternehmen selbst kein Taxibetreiber sei. Bei der Rabattaktion bezahlten Kunden nur den halben Fahrpreis, den Rest zahlte MyTaxi, das zu Daimler gehört. Das Gericht argumentierte zudem, dass durch die Aktion keine Verdrängung von Konkurrenten drohe, da das Angebot bislang zeitlich beschränkt war und nur in wenigen Städten galt.

Die Genossenschaft Taxi Deutschland, der Zusammenschluss klassischer Taxizentralen, wies diese Argumentation zurück. In den großen Städten, also genau dort, wo MyTaxi Rabatte bald wieder anbieten dürfe, seien auch die klassischen Taxi-Unternehmer tätig, die mit den günstigen Preisen aber nicht mithalten könnten. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass Taxiunternehmer auch Rabatte gewähren, weil sie es wirtschaftlich schlicht nicht können", sagte ein Sprecher der Genossenschaft unserer Redaktion. Entsprechend enttäuscht habe man auf das Urteil reagiert. "Das ist ein harter Brocken. Wir werden nun sehen, wie sich die Situation entwickelt", sagte der Sprecher.

MyTaxi reagierte natürlich erleichtert auf das Urteil. "Es ging nicht nur um MyTaxi-Gutscheine, sondern um die Zukunftsfähigkeit einer Branche", sagte Deutschland-Chef Alexander Mönch. Viele Gäste seien vor der Aktion lange nicht mehr mit dem Taxi gefahren - im Ergebnis werde das Taxi wieder häufiger genutzt.

Es wird erwartet, dass nach dem Urteil nun auch andere Anbieter, wie die Taxisparte von Uber, versuchen werden, mit Rabatten Kunden zu locken.

(maxk)
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