Berlin Mit der Flexi-Rente länger im Arbeitsleben bleiben

Berlin · Das Bundeskabinett hat gestern die geplanten neuen Regelungen zur sogenannten "Flexi-Rente" auf den Weg gebracht: Ziel der Reform ist es, älteren Arbeitnehmern einen flexibleren Übergang in die Rente zu ermöglichen. Dazu die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was ist Kern der Flexi-Rente? Viele ältere Arbeitnehmer gehen bereits mit 63 Jahren in Rente und nehmen dafür Abschläge in Kauf. Künftig soll es für sie attraktiver werden, wenigstens in einem Teilzeit-Job noch länger zu arbeiten und in dieser Zeit nur einen Teil ihrer vollen Altersrente vorzeitig zu beziehen. Bisher ist die Teilrente jedoch unattraktiv, weil sie schon bei geringen Hinzuverdiensten um zwei Drittel, die Hälfte oder ein Drittel gekürzt werden kann. Künftig soll ein Hinzuverdienst von 6300 Euro im Jahr gar nicht angerechnet werden. 40 Prozent des Verdienstes, der darüber hinausgeht, soll von der Teilrente abgezogen werden.

Wie sieht eine Beispielrechnung aus? Liegt der Verdienst zum Beispiel bei 18.000 Euro im Jahr, sind davon 6300 Euro anrechnungsfrei. 40 Prozent des verbleibenden Betrags von 11.700 Euro (4680 Euro oder 390 Euro pro Monat) werden von der Teilrente abgezogen. Läge diese eigentlich bei 1200 Euro, blieben von der gesetzlichen Rente noch 810 Euro übrig.

Was ist für weiterbeschäftigte Rentner geplant? Bisher zahlt der Arbeitgeber für sie weiter Rentenbeiträge, ohne dass dies den Rentenanspruch erhöht. Das soll sich ändern: Wer als beschäftigter Rentner weiter Rentenbeiträge zahlt, soll auch von den Arbeitgeberbeiträgen profitieren: Sein Rentenanspruch erhöht sich. Arbeitslosenversicherungsbeiträge der Arbeitgeber sollen entfallen.

Was ist noch geplant? Wer vorzeitig in Rente geht, muss Abschläge von der Rente von monatlich 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Will man das verhindern, kann man der Rentenkasse schon jetzt die Abschläge vorher durch Einzahlungen "abkaufen". Künftig soll dies nicht erst ab dem 55., sondern bereits ab dem 50. Lebensjahr möglich sein. Da für das Abkaufen der Abschläge oft hohe fünfstellige Beträge nötig sind, soll man auch in Raten zahlen können.

(mar)
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