Niedrige Gehälter Fast 300 Verfahren wegen Mindestlohn

Berlin · Die Bilanz fällt eindeutig aus: Im ersten Halbjahr 2015 wurden einem Medienbericht zufolge fast 300 Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen eingeleitet, die gegen die Mindestlohnregelungen verstoßen haben sollen. Die meisten Beanstandungen gab es im Hotel- und Gaststättengewerbe.

Mindestlohn: Fast 300 Verfahren wegen Verstößen
Foto: dpa, abu jhe

Wegen Verstößen gegen die Mindestlohn-Regelung sind im ersten Halbjahr 2015 einem Bericht zufolge fast 300 Ermittlungsverfahren gegen Unternehmen eingeleitet worden. Die zuständige Zollverwaltung sei in 297 Fällen aktiv geworden, berichteten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe am Mittwoch unter Berufung auf neue Zahlen des Bundesarbeitsministeriums für den Bundestag. Dabei würden vor allem zwei Vorwürfe gegen die betroffenen Unternehmen erhoben: Bei etwa der Hälfte der Fälle bestehe der Verdacht, dass die Unternehmen der Aufzeichnungspflicht nicht nachkämen. Bei der anderen Hälfte sei der Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde entweder nicht oder zu spät gezahlt worden.

Die meisten Beanstandungen gebe es im Hotel- und Gaststättengewerbe, wo allein 140 Verfahren eingeleitet worden seien, berichteten die Zeitungen unter Berufung auf eine Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion.

Die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit und andere Behörden überprüfen, ob tatsächlich der Mindestlohn gezahlt wird. Die Behörden dürfen dafür auch Arbeitsverträge oder Geschäftsunterlagen einsehen. Dafür soll das Personal der Zollverwaltung binnen drei Jahren um 1600 Mitarbeiter aufgestockt werden.

(AFP)
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