Karlsruhe/Düsseldorf Milliardensegen für Eon und RWE

Karlsruhe/Düsseldorf · Weil das Verfassungsgericht die Steuer auf Brennelemente nachträglich kippt, rechnet Eon mit 3.3 Milliarden Euro an Rückzahlung, RWE hofft auf 1,9 Milliarden Euro. Bei RWE setzen nun die Kommunen auf eine Dividende im nächsten Jahr. .

Karlsruhe/Düsseldorf: Milliardensegen für Eon und RWE
Foto: DPA, RP

Die deutschen Atomkonzerne können sich auf einen Milliardenregen aus der Bundeskasse freuen. Das Verfassungsgericht erklärte die von 2011 bis 2016 erhobene Brennelementesteuer für nichtig. Das Finanzministerium will die Folgen der Entscheidung bald umsetzen. Damit fließen wohl mindestens 6,3 Milliarden Euro an schon gezahlten Steuern zuzüglich beträchtlicher Zinsen an die Atomstromerzeuger zurück. Die Bundesregierung ist sich sicher, den Betrag ohne Kürzungen an anderer Stelle aus den Steuermehreinnahmen im laufenden Geschäft stemmen zu können.

Eon erwartet inklusive Zinsen etwa 3,3 Milliarden Euro, RWE hofft auf insgesamt 1,9 Milliarden Euro. EnBW hatte 1,44 Milliarden Euro an Steuern gezahlt und will diese Summe nun zurückhaben.

Das Karlsruher Gericht rechnet mit dem Gesetz zur Brennelementesteuer ab. Der eigentliche Zweck der zusätzlichen Milliardeneinnahme war nach Analyse der Richter zwar noch im Koalitionsvertrag von Union und FDP von 2009 enthalten, aber nicht mehr im Gesetz. Danach wollte Schwarz-Gelb von den Konzernen ursprünglich einen "Vorteilsausgleich" für die damals vereinbarte Laufzeitverlängerung kassieren. Eine zweckgebundene Abgabe wäre wohl kaum zu beanstanden gewesen, doch die damalige Koalition erfand die neuartige Brennelementesteuer von 145 Euro je Gramm, deklarierte dies als Verbrauchssteuer - und erlitt damit nun Schiffbruch. "Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist auf handwerkliche Mängel des Gesetzesgebers zurückzuführen" sagt Peter Rosin, Partner der Anwaltskanzlei White and Case.

Das Gericht erläutert, zwar sei der Gesetzgeber frei darin, neue Steuern zu erfinden, doch eine Brennelementesteuer könne nicht als Verbrauchssteuer gesehen werden. Verbrauchssteuern hätten Auswirkungen auf die Kunden beim Kauf der jeweiligen Ware, wie etwa bei der Schaumweinsteuer oder der Kaffeesteuer. Eon, RWE und EnBW verkauften aber keine Kernbrenn-stäbe, sondern Strom im Wettbewerb - also wurden die deutschen Atomkonzerne benachteiligt. "Eine Verbrauchssteuer liegt regelmäßig nur vor, wenn die Steuerlast am Ende von den Verbrauchern getragen wird", sagt Experte Rosin. Eine Minderheit der Richter hätte die Steuer jedoch akzeptiert, wenn wenigstens der Bundesrat zugestimmt hätte.

Als Reaktion auf das Urteil sprach Ex-Atomminister Jürgen Trittin (Grüne) von einer "sechs Milliarden teuren Quittung für Merkels Geisterfahrt in der Atompolitik". Das Vorgehen "Cash gegen Laufzeitverlängerung" sei ein "schmutziger Deal" gewesen. "Für Schwarz-Gelb stellt sich die Amtshaftungsfrage", sagte Trittin unserer Redaktion. Freilich ist unwahrscheinlich, dass ein Regierungsmitglied haften muss.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) bezeichnete die neue Rückzahlungspflicht als "kolossales Ärgernis". Die Steuer sei "stümperhaft umgesetzt" worden. Auch SPD-Chefhaushälter Carsten Schneider kritisierte Finanzminister Wolfgang Schäuble, der ein Gesetz "voller handwerklicher Fehler" vorgelegt habe.

Obwohl RWE also wohl knapp zwei Milliarden Euro ungeplant zurückerhalten wird, akzeptieren die kommunalen Aktionäre weiterhin, dass es dieses Jahr keine Dividende geben wird. Dies erklärte Günther Schartz, RWE-Aufsichtsrat und als Landrat des Landkreises Trier-Saarburg Vorsitzender der Verbandes kommunaler Aktionäre bei RWE. "Das Unternehmen muss stabil aufgestellt sein, dafür soll das Geld genutzt werden", sagt er auf Anfrage. Schartz unterstrich zugleich, dass die Rückzahlung nun helfen solle, im nächsten Jahr tatsächlich eine Dividende auszuschütten: "Mit der Kapitalzufuhr aus der Brennelemente-Steuer wird es einfacher für RWE, die für 2018 angepeilte Dividende von 50 Cent wirklich zu zahlen."

(may-)
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