Köln Middelhoff als Zeuge vor Gericht

Köln · Der Ex-Manager soll im Verfahren seiner Frau gegen Sal. Oppenheim aussagen.

Ein knappes halbes Jahr nach seinem Haftantritt in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne bahnt sich für den früheren Arcandor-Chef Thomas Middelhoff eine Rückkehr in den Gerichtssaal an -diesmal allerdings als Zeuge. Middelhoff, der im offenen Vollzug ist und in der Bodelschwinghschen Stiftung im Bielefelder Stadtteil Bethel Sozialarbeit leistet, soll im Zivilverfahren seiner Frau gegen die Kölner Bank Sal. Oppenheim aussagen. Diese verklagt die Bank wegen angeblicher Falschberatung bei einem Fondskauf auf 32 Millionen Euro Schadenersatz. Umgekehrt verlangt das Geldhaus allerdings auch mehr als 40 Millionen Euro von der Klägerin wegen angeblich ausstehender Kreditrückzahlungen. Die Bank behauptet, Frau Middelhoff habe ihre Ansprüche an ihren Mann abgetreten, Frau Middelhoff bestreitet dies.

Der Rechtsstreit zwischen der Bank und der Frau des früheren Topmanagers ist nur eine von mehreren Klagen, die in einem Verfahren verhandelt werden und wurden. Zurückgezogen ist mittlerweile eine Klage von Middelhoffs Insolvenzverwalter, der nach der Privatinsolvenz des früheren Managers 2015 über desen Vermögen wacht und an seiner Stelle von Sal. Oppenheim rund 44 Millionen Euro haben wollte. Der Streit ist ebenso in einem Vergleich beigelegt worden wie umgekehrt eine 74-Millionen-Euro-Forderung der Bank gegen Middelhoff. Es bleibt eine Klage der Vermögensverwaltungsgesellschaft Middelhoff & Cie Asset Management gegen die Sparkasse KölnBonn auf Freigabe von Festgeldern der Middelhoffs. Umfang: etwa 23 Millionen Euro.

Das Gericht wird nun Middelhoff vermutlich über die JVA Bielefeld-Senne laden. Dort verbüßt der Manager seit Mai die Freiheitsstrafe von drei Jahren, zu der er im November 2014 wegen Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt worden war. Dabei ging es um Kosten, die er zu Unrecht seinem früheren Arbeitgeber Arcandor in Rechnung gestellt hat. Middelhoff war seinerzeit noch im Gerichtssaal verhaftet worden, aber im April des vergangenen Jahres gegen Kaution aus gesundheitlichen Gründen zunächst aus der Haft entlassen worden.

(gw)
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