Berlin Mehr Klarheit bei Pauschalreisen

Berlin · Verbraucher sollen besser erkennen können, was für eine Art Reise sie buchen.

Wer haftet für den Schaden Reisender, wenn etwa eine Airline, ein Hotel oder ein Autovermieter in die Insolvenz rutscht? Bei Pauschalreisen ist es der Veranstalter, bei einzeln gebuchten Leistungen der Pleitier selbst. Damit Verbraucher dieses Haftungsrisiko beim Buchen einer Reise künftig besser berücksichtigen können, hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz einen Gesetzentwurf zur Reform der Pauschalreiserichtlinie vorgelegt. Demnach sollen Kunden eines Reisebüros oder Online-Portals künftig besser erkennen können, ob sie eine Pauschalreise kaufen oder nicht.

Hintergrund ist, dass die EU die 1990 erlassene Richtlinie reformiert hat und den Mitgliedstaaten zur Umsetzung vorgibt. Voraussichtlich werden die Regeln hierzulande ab Juli 2018 gelten. Mit der Reform sollen die gesetzlichen Bestimmungen an den mittlerweile durch das Netz geprägten Markt angepasst werden.

So hatten die Betreiber von Online-Plattformen aus Sicht des Bundesministeriums gewisse Vorteile gegenüber Reisebüros, weil sie einzelne Leistungen wie Flug, Hotel und Auto deutlich leichter als vermeintliche Pauschalreise anbieten konnten. Künftig soll dem jedoch vorgebeugt werden: Dann muss für jede dieser Leistungen separat bezahlt werden, um dem Kunden zu verdeutlichen, dass es sich bei dem Angebot eben nicht um eine Pauschalreise mit besonders hohem Haftungsschutz handelt. Für Reisebüros gilt das genauso: Sie müssen ihren Kunden künftig bei sogenannten "verbundenen Reiseleistungen" für den Flug, das Hotel und das Auto getrennte Rechnungen schreiben. In der Branche stößt das auf erhebliche Kritik und auch aus Brüssel kommen Einwände, man habe sich das neue Regelwerk an manchen Stellen deutlich einfacher vorstellen können.

Ein entscheidender Unterschied für Verbraucher besteht auch darin, dass sie künftig zwischen Buchung und 20 Tage vor dem Reiseantritt nachträgliche Preiserhöhungen von acht Prozent akzeptieren müssen, bevor sie von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten können. Bisher galt eine Grenze von fünf Prozent. Außerdem: Wem das schriftlich mitgeteilt wird und wer dann keinen Einspruch einlegt, gilt als einverstanden. Gerd Billen, Staatssekretär im Ministerium, zieht insgesamt ein positives Fazit. Es gebe für Verbraucher künftig mehr Klarheit bei Pauschalreisen.

(jd)
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