Düsseldorf Mehr Geld für Trennungskinder

Düsseldorf · Minderjährige Trennungskinder haben zum Jahreswechsel bundesweit Anspruch auf höheren Unterhalt. Dann tritt die neue "Düsseldorfer Tabelle" in Kraft, wie das Oberlandesgericht gestern mitteilte. Die Unterhaltssätze steigen je nach Alter des Kindes und Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen um sechs bis zwölf Euro im Monat.

Der Mindestunterhalt beträgt ab 2018 für Kinder der ersten Altersstufe (null bis fünf Jahre) 348 Euro statt bisher 342 Euro. Für Kinder der zweiten Altersstufe (sechs bis elf) sind es dann 399 Euro statt bisher 393 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (zwölf bis 17) 467 Euro statt bisher 460 Euro. Die gesetzliche Erhöhung des Mindestunterhalts zieht eine Anpassung der Bedarfssätze der übrigen Einkommensgruppen nach sich. So muss ein Unterhaltspflichtiger mit einem Nettoeinkommen von mehr als 5101 Euro bis 5500 Euro im Monat künftig 748 Euro (bisher 736) für einen Zwölf- bis 17-Jährigen bezahlen.

Die Bedarfssätze werden in der zweiten bis fünften Einkommensgruppe um jeweils fünf Prozent und in der sechsten bis zehnten Gruppe um jeweils acht Prozent angehoben. Die Sätze für volljährige Trennungskinder bleiben 2018 unverändert. Erstmals seit zehn Jahren werden auch die Einkommensgruppen angehoben. Die Tabelle beginnt daher ab 2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen bis 1900 Euro statt bisher bis 1500 Euro und endet bei 5500 Euro statt bisher bei 5100 Euro. Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf erhöht sich von 90 Euro auf 100 Euro.

Die "Düsseldorfer Tabelle" existiert seit 1962 und dient bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts.

(dpa)
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