Gelder für billigen Wohnraum zweckentfremdet Länder missbrauchen Wohn-Zuschüsse

Berlin · Die meisten Bundesländer nutzen Kompensationsmittel des Bundes, die für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen sind, zum Stopfen von Haushaltslöchern. Zugleich beklagen Experten und Länder die wachsende soziale Wohnungsnot.

Die meisten Länder verwenden die jährlichen Zuschüsse des Bundes, die für die Schaffung billigen Wohnraums vorgesehen sind, nicht zweckgerecht: Sie stopfen mit dem Geld des Bundes lieber die eigenen Haushaltslöcher statt es in den sozialen Wohnungsbau zu investieren. Das geht aus einer Übersicht des Bundesbauministeriums hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Demnach haben Berlin, Bremen, das Saarland, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen in den Jahren 2009, 2010 und 2011 so gut wie keine Sozialwohnungen geschaffen.

Die Länder erhalten jährlich 518 Millionen Euro vom Bund für den Neubau und die Sanierung von Sozialwohnungen. Viele Länder nutzen jedoch Gestaltungsmöglichkeiten und verwenden die Kompensationsmittel des Bundes nicht zweckgerecht. Berlin etwa zahlt mit dem Geld Wohnungsbau-Altverpflichtungen aus früheren Jahren ab. Das schlägt sich in der Neubau-Statistik negativ nieder: Wurden 2009 bundesweit noch 23 600 zusätzliche Sozialwohnungen gebaut, waren es 2011 nur noch 19 300 geförderte Wohneinheiten, die als Eigentums- oder Mietwohnungen entstanden.

Seit der Föderalismusreform 2006 sind die Länder für den sozialen Wohnungsbau allein zuständig. Der Bund hatte ihnen bei der Reform aber jährliche Kompensationszahlungen von gut einer halben Milliarde Euro zugesichert. Zusammen geben Bund und Länder etwa 1,5 Milliarden Euro pro Jahr für den sozialen Wohnungsbau aus — mit enormen regionalen Unterschieden.

Schleswig-Holstein, Hamburg, Bayern und Nordrhein-Westfalen schufen jeweils Tausende Sozialwohnungen seit 2009, wie aus der Übersicht des Ministeriums hervorgeht. Die übrigen Länder Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz investierten zwar mehr als nichts, doch war auch hier die Neubautätigkeit bei Sozialwohnungen gering.

"Nicht nachvollziehbar ist, dass einige Länder die Gelder zum Stopfen von Haushaltslöchern benutzen und gleichzeitig über angespannte Wohnungsmärkte klagen", kritisierte der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, Rolf Kornemann. "Bei vielen Bundesländern ist die Verwendung der Wohnungsbau-Zuschüsse des Bundes unklar: Es scheint eher dem Stopfen von Haushaltslöchern zu dienen, statt tatsächlich neuen preiswerten Wohnraum zu schaffen", beklagte auch Immobilienmarktexperte Matthias Günther vom Pestel-Institut in Hannover.

Experten wie Günther, Sozialverbände und viele Landesregierungen warnen gleichzeitig aber vor dem wachsenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringen Einkommen. "Es fehlen in ganz Deutschland rund vier Millionen Sozialmietwohnungen, vor allem kleine Wohnungen. Künftig wird es wieder eine soziale Wohnungsnot geben, vor allem bei älteren Menschen", sagte Günther.

Künftig seien jährlich Fördermittel von fünf bis sechs Milliarden Euro nötig, um die akuter werdende Wohnungsnot zu lindern. Mit dem Bau von derzeit nur rund 20 000 Sozialwohnungen pro Jahr wird der künftige Bedarf nicht erfüllt.

"Wir brauchen dringend mehr bezahlbaren Wohnraum", forderte auch NRW-Bauminister Michael Groschek (SPD). Die Kommunen müssten dafür mehr Grundstücke zur Verfügung stellen, und der Bund müsse mehr Geld bereitstellen. Bundesminister Peter Ramsauer (CSU) erklärte dagegen, die Länder müssten mehr tun. "Einige Länder investieren in den sozialen Wohnungsneubau bereits jetzt kräftig: Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg zum Beispiel", lobte er.

Von vielen Ländern dürfte zusätzliches Geld aber kaum kommen, schließlich verwenden sie schon die vorhandenen Bundesmittel nicht zweckgerecht. Unlängst konnten sie darüber hinaus durchsetzen, dass der Bund ihnen die jährliche Summe von 518 Millionen für den sozialen Wohnungsbau in unveränderter Höhe bis 2019 überweist. Ab 2014 besteht dann nur noch eine allgemeine "investive Zweckbindung der Kompensationsmittel", wie aus Unterlagen des Bauministeriums hervorgeht. Die schon zu lockere Regel, dass die Mittel im weitesten Sinne für den sozialen Wohnungsbau verwendet werden sollen, wurde demnach nochmals aufgeweicht. Genau vor dieser Aufweichung hatten Experten zuvor eindringlich gewarnt. In einem Gutachten im Auftrag des Bundes hatte es 2011 geheißen, die Zweckbindung der Mittel müsse unbedingt erhalten bleiben.

(mar)
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