Karlsruhe Kunden können Kredite nach Jahren kündigen

Karlsruhe · Im Streit zwischen Banken und Kreditkunden um falsche Widerrufsbelehrungen haben die Geldhäuser eine Niederlage erlitten. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied gestern, dass Kunden noch nach Jahren ihre Kreditverträge kündigen können, sofern die Widerrufsbelehrung im Vertrag Fehler enthielt.

Die Sparkasse Nürnberg wurde verurteilt, einen Darlehensvertrag aus dem Jahr 2008 rückabzuwickeln. Die Grundsatzentscheidung hat Auswirkungen auf zahlreiche Prozesse um den Widerruf von Altverträgen. Das "ewige Widerrufsrecht" hätte nur geendet, wenn die Belehrung nachgebessert worden wäre, erklärte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger (Az.: XI ZR 564/15).

(rtr)
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