Leipzig Kommune muss für Luxus-Platz in Kita nicht zahlen

Leipzig · . Kommunen müssen Eltern nicht die Kosten für einen selbst beschafften, besonders teuren privaten Kita-Platz bezahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil entschieden. Die Leipziger Richter wiesen damit Eltern aus München ab, die sich die Kita-Kosten für ihr zweijähriges Kind von monatlich 1380 Euro erstatten lassen wollten. Die Mutter hatte bei der Stadt 2013 einen Vollzeitbetreuungsplatz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter beantragt. Die Stadt bot ihr zwar freie Plätze an, diese deckten aber die gewünschten Zeiten nicht ab.

Die Eltern beschafften sich schließlich einen privaten Kita-Platz. Die Kosten wollten sich die Eltern von der Stadt München erstatten lassen. Sie hätten schließlich einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kita-Platz. Dem sei die Stadt nicht nachgekommen. Die Kommune lehnte die Kostenübernahme ab. In der ausgewählten Kita werde "übertriebener Luxus" geboten. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich dem Urteil jetzt an.

(epd)
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