Berlin Koalitionsspitzen sollen Erbschaftsteuer-Streit entscheiden

Berlin · Die Parteichefs von CDU, CSU und SPD wollen den festgefahrenen Koalitionsstreit über die Reform der Erbschaftsteuer bei einer weiteren Spitzenrunde am kommenden Mittwoch beenden. Einen entsprechenden Bericht der "Stuttgarter Zeitung" bestätigten gestern Koalitionskreise. Eine Einigung kommende Woche sei nötig, damit die Koalition die zeitliche Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts für die Reform gerade noch einhalten könne, hieß es. Der Bundestag könnte die Reform am 10. Juni beschließen, der Bundesrat am 17. Juni. Alternativ wäre ein Bundesratsbeschluss am 8. Juli möglich, ohne dass Karlsruhe gegen die späte Umsetzung protestieren würde.

Die Verfassungsrichter hatten der Regierung Ende 2014 vorgegeben, die Erbschaftsteuer für Firmenerben bis Mitte 2016 neu zu regeln. Im geltenden Recht sahen sie eine zu weitgehende Besserstellung der Firmenerben gegenüber allen übrigen Erben, weil Firmenerben unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend oder sogar komplett von der Steuer verschont bleiben.

Die Koalition berät nun schon seit über einem Jahr darüber, wie vor allem Erben größerer Betriebe etwas stärker besteuert werden können, ohne dass dadurch der Fortbestand der Betriebe und der Arbeitsplätze gefährdet wird. Die Unterhändler der Fraktionen von Union und SPD hatten im Februar einen komplizierten, fein austarierten Konsens erzielt, der dann aber von der CSU wieder aufgekündigt worden war. Sie verlangte in einem Acht-Punkte-Papier weitere Nachbesserungen zugunsten der Firmenerben. Die CSU will unter anderem noch eine großzügigere Stundungsregelung für Firmenerben durchsetzen.

CSU-Chef Horst Seehofer habe unionsintern die Parole ausgegeben, von diesen acht Punkten müssten mindestens vier im Ergebnis stehen, andernfalls werde die CSU der Reform nicht zustimmen. Die SPD, die bereits weitgehende Zugeständnisse gemacht hatte, sei aber allenfalls bereit, bei einem Punkt nachzubessern, hieß es in den Kreisen.

Nun sollen die Koalitionsspitzen das Problem lösen. Grundlage einer Einigung bleibt ein seit Sommer 2015 vorliegender Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium. Demnach wird auch künftig zwischen betrieblichen Größenklassen unterschieden. Für Erben kleiner Unternehmen mit bis zu drei Mitarbeitern soll gelten, dass sie nach dem Übergang steuerfrei bleiben können, wenn der Betrieb mindestens sieben Jahre weiter geführt wird, ein Nachweis über den Erhalt der Arbeitsplätze muss nicht erbracht werden. Für größere Unternehmen mit einem Übertragungswert ab 26 Millionen Euro pro Erbe wird es komplizierter: Ein Teil dieser Erben soll nur dann einen Steuerrabatt erhalten, wenn sie in einer Bedürfnisprüfung nachweisen, dass sie der Verschonung wirklich bedürfen - etwa weil die Steuerzahlung den Betrieb insgesamt gefährdet.

(mar)
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