Düsseldorf Klagewelle gegen Bauspar-Kündigungen

Düsseldorf · Die Anbieter fühlen sich im Recht, Gerichte entscheiden oft zu ihren Gunsten. Aber Verbraucherschützer geben nicht auf.

Hoch verzinste Altverträge stellen Bausparkassen in Zeiten niedriger Zinsen vor Probleme - auch weil mancher Kunde offensichtlich gar nicht mehr auf ein Eigenheim spart. Die Institute kündigten Tausende Verträge. Die Folge: eine Klagewelle von Bausparern.

Was ist das Problem?

In den 90er Jahren boomte das Geschäft. Die Institute lockten Bausparer mit Zinsen von teilweise mehr als vier Prozent. Davon kann man heute nur träumen. Die Zinsen liegen bei etwa 0,25 Prozent. Es geht vor allem um Kunden mit Altverträgen, die das vorgesehene Darlehen nicht nutzen oder die vereinbarte Sparsumme überschritten haben und vor allem von den einst zugesicherten Zinskonditionen profitieren. Die Altverträge sind wegen der Niedrigzinsen ein schlechtes Geschäft für Bausparkassen. Denn sie bekommen selbst nur sehr niedrige Zinsen für das Kapital ihrer Sparer.

Wie begründen die Bausparkassen ihre Kündigungen?

Die Finanzinstitute haben insgesamt etwa 200.000 Altverträge gekündigt. Es gehe um Papiere, die schon seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif seien und "deren Nutzung dem ursprünglichen Vertragszweck des Bausparens - der Erlangung eines zinsgünstigen Bauspardarlehens - widerspricht", sagt ein Wüstenrot-Sprecher. Im Schnitt seien die strittigen Verträge 22 Jahre alt, heißt es beim Verband der Privaten Bausparkassen.

Gibt es bereits Urteile?

Nach Angaben des Verbands der privaten Bausparkassen gibt es bisher 970 Klagen gegen die Kündigungen. 89 Mal haben Amts- oder Landgerichte zu Altverträgen in Deutschland entschieden. In 79 Fällen hätten die Bausparkassen recht bekommen, in zehn Fällen die Kläger. Doch die Urteile sind begrenzt aussagekräftig, da es noch keine höherinstanzlichen Richtersprüche gibt. Anfang des kommenden Jahres dürfte es die ersten Entscheidungen an Oberlandesgerichten geben, im darauffolgenden Jahr könnte der Bundesgerichtshof ein Machtwort sprechen.

Was sagen Verbraucherschützer?

Die Urteilszahlen sagten wenig aus, weil viele Entscheidungen von denselben Kammern stammten und zahlreiche Vergleiche im Sinne der Kläger in den Zahlen nicht enthalten seien, sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Wenn die Bausparkassen sehen, da kommt wohl ein negatives Urteil, dann lenken sie in Vergleichen ein und verlängern die Vertragslaufzeit." Dies sei für die öffentliche Debatte insofern schlecht, als Stillschweigen vereinbart werde und dadurch diese Zahlen nicht bekannt würden.

Was ist der juristische Knackpunkt?

Die Bausparkassen beziehen sich auf einen Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 489 Absatz 1 Nr. 2), der dem Darlehensnehmer ein Kündigungsrecht einräumt. Knackpunkt ist die Frage, ob die Bausparkasse überhaupt als Darlehensnehmer gelten kann. Das erscheint insofern naheliegend, weil der Bausparer dem Institut ja Geld gibt - dieses Geld gelte in dieser Argumentation gewissermaßen als Darlehen. Verbraucherschützer sind anderer Auffassung - aus ihrer Sicht gilt dieser Paragraf nur zum Schutz von Verbrauchern und nicht von Banken.

Was sagen Wissenschaftler?

Die Juraprofessorin Christina Escher-Weingart von der Universität Hohenheim weist darauf hin, dass Bausparen auf dem Kollektivgedanken und der Genossenschaftsidee basiere: "Der eine Genosse gibt Spareinlagen, damit der andere Genosse einen Kredit bekommen kann." Dieser Kreislauf mit gegenseitigem Nutzen sei unterbrochen, wenn es nur noch Sparer gebe und keine Kreditnehmer. Wenn die Institute hohe Zinsen zahlten, dann müssten sie irgendwoher auch hohe Zinseinnahmen haben. Daran mangele es aber. Auf die Frage, wer im Recht ist, hält sich Escher-Weingart bedeckt: "Die Rechtslage ist nicht eindeutig."

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort