"Ungerechtfertigte Bereicherung"? KBV fordert von Mitarbeiterin 1,4 Millionen Euro Ruhegehalt zurück

Berlin · Zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und einer Ex-Mitarbeiterin geht der Streit um ein hohes Ruhegehalt weiter.

Die KBV will in einer sogenannten Widerklage erreichen, dass die ehemalige Leiterin der Rechtsabteilung bereits gezahltes Ruhegeld in Höhe von 1,4 Millionen Euro zurückzahlen muss. Diese klagt auf Fortzahlung des inzwischen eingestellten Ruhegehalts. Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt darüber am 12. Juli, wie es am Dienstag mitteilte.

Die Kassenärzte fordern laut Gericht Zahlungen aus dem Zeitraum Februar 2008 bis August 2015 zurück und argumentieren mit ungerechtfertigter Bereicherung. Die Ex-Mitarbeiterin ist in vorzeitigem Ruhestand. Die Fortzahlung des Gehalts verweigert die KBV wegen eines "besonders groben Verstoßes" gegen die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Übermäßige Ruhegehälter von Funktionären sind schon lange ein Streitpunkt bei der KBV.

(16 Ca 12713/15 und WK 16 Ca 17939/15)

(felt/dpa)
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