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Düsseldorf Kartellamt zieht im Streit mit Edeka vor den BGH

Düsseldorf · In der Auseinandersetzung um "Hochzeitsrabatte" der Supermarkt-Kette will sich die Behörde nicht geschlagen geben.

Das Bundeskartellamt will seine Niederlage im Rechtsstreit mit dem größten deutschen Lebensmittelhändler Edeka um sogenannte Hochzeitsrabatte nicht hinnehmen. Edeka hatte nach der Übernahme der Discountkette Plus im Jahr 2009 von Lieferanten bessere Konditionen gefordert, die dann als "Hochzeitsrabatte" bezeichnet wurden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Ausnutzung einer besonderen Marktmacht durch Edeka verneint.

Die Wettbewerbshüter kündigten an, beim Bundesgerichtshof Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts einzulegen. "Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil Bestand haben wird", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Das Bundeskartellamt hatte das Vorgehen als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht gebrandmarkt.

Insgesamt hat die Behörde 2015 nach Aussage von Mundt in elf Kartellfällen Bußgelder von rund 190 Millionen Euro gegen 37 Unternehmen und 24 Privatpersonen - meist Firmenmanager - verhängt. Das liege im Durchschnitt der vergangenen Jahre. Mit den Bußgeldern will das Kartellamt unerlaubte Preisabsprachen zu Lasten der Verbraucher verhindern. Nach wissenschaftlichen Studien führen Kartelle zu Preisaufschlägen von im Schnitt zehn bis 15 Prozent und damit zu einem hohen Milliardenschaden. Im ablaufenden Jahr hatte das Kartellamt wegen Verdachtsfällen 88 Unternehmen durchsuchen lassen. Im Fokus standen dabei unter anderem Hersteller von Metallverpackungen, Edelstahlproduzenten und Fernsehstudios.

Die Kartellbehörden kämpfen nicht nur gegen illegale Preisabsprachen, sondern auch gegen Best-Preis-Klauseln zu Gunsten großer Netzplattformen. "Die Vertriebsbedingungen einiger Hersteller benachteiligen die kleinen Händler, indem sie ihnen Angebote über wichtige Suchportale im Netz untersagen", kritisierte Mundt. Auch kleinere Händler müssten im Netz gefunden werden können. Dazu habe das Amt 2015 eine Arbeitsgruppe "Taskforce Digital" gebildet, die auch über mögliche Rechtsänderungen nachdenke.

Fusionen wurden wie in den Vorjahren meist vom Kartellamt genehmigt: Bei rund 1100 angemeldeten Zusammenschlüssen gab es nur ein Verbot sowie eine Erlaubnis mit Auflagen. Der Verbotsfall betraf die Fusion von Edeka und Kaisers Tengelmann.

(dpa)
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