Düsseldorf Kartellamt erleidet Schlappe im Fall Tengelmann

Düsseldorf · Das Bundeskartellamt muss im Streit um die Pläne von Edeka zur Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann eine Teilniederlage hinnehmen. Eine einstweilige Anordnung, mit der die Wettbewerbsbehörde einen vorzeitigen Vollzug der Fusion verhindern wollte, ist nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf in wichtigen Teilen rechtswidrig. Dies könnte zu Schadenersatz-Ansprüchen der Unternehmen führen. Auswirkungen auf das Ministererlaubnis-Verfahren hat die Entscheidung allerdings nicht.

Der Hintergrund: Die beiden Supermarktketten hatten parallel zum Abschluss des Kaufvertrages vereinbart, dass Kaiser's Tengelmann bis zum Vollzug des Zusammenschlusses sämtliche Waren über Edeka beziehen und so von den besseren Einkaufskonditionen des Marktführers im deutschen Lebensmittelhandel profitieren könne. Das Bundeskartellamt hatte dies als Vorwegnahme einer Fusion bewertet und untersagt. Dagegen hatten die Unternehmen Beschwerde eingelegt.

Das Oberlandesgericht teilte zwar die Einschätzung des Kartellamts, dass es sich bei der Einkaufskooperation um einen Verstoß gegen das gesetzlich geregelte Vollzugsverbot handele. Es bemängelte jedoch, dass die Wettbewerbshüter nicht ausreichend begründet hätten, warum die einstweilige Anordnung notwendig sei, um drohende Nachteile oder schwere Schäden für das Gemeinwohl abzuwenden. Die Anordnung sei deshalb in diesem Punkt rechtswidrig.

Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub will die 450 Kaiser's-Filialen an Edeka verkaufen. Er argumentiert, nur so könnten deren Zukunft und damit die Arbeitsplätze gesichert werden. Das Kartellamt hatte den Verkauf im April gestoppt. Daraufhin beantragten Haub und Edeka-Chef Markus Mosa eine Erlaubnis bei Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel nach Paragraf 42 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Eine solche Minister-Erlaubnis kann erteilt werden, wenn "die gesamtwirtschaftlichen Vorteile" die Wettbewerbsbeschränkungen aufwiegen oder die Fusion durch ein "überragendes Interesse der Allgemeinheit" gerechtfertigt ist. In der Vergangenheit hat es 21 solcher Fälle gegeben. Achtmal wurde die Erlaubnis erteilt (teils mit Auflagen), sechsmal sagte ein Minister Nein, in sieben Fällen zogen die Unternehmen ihren Antrag zurück. Eine Entscheidung Gabriels steht noch aus.

(dpa/maxi)
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