Düsseldorf Kartellamt erlaubt Genossen-Fusion

Düsseldorf · Damit ist der Weg frei für den Zusammenschluss der Banken DZ und WGZ.

Der Fusion der beiden genossenschaftlichen Zentralbanken DZ Bank und WGZ Bank müssen jetzt nur noch die Kontrollorgane und die Eigentümer beider Geldhäuser zustimmen. Gestern hat das Bundeskartellamt den Zusammenschluss ohne Auflagen genehmigt. An der Zustimmung der Behörde hatte allerdings auch niemand gezweifelt

"Mit einer signifikanten Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen durch den Zusammenschluss ist nicht zu rechnen", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Denn die beiden Zentralbanken erbringen ihre Dienstleistungen in erster Linie für die Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland , und daran wird sich durch die Fusion nichts ändern. "Unsere Ermittlungen haben gezeigt, dass die Genossenschaftsbanken diese Leistungen weitgehend entweder bei der DZ Bank oder bei der WGZ Bank beziehen", erklärte Mundt. Diese Erkenntnis haben die Wettbewerbshüter bereits zum zweiten Mal gezogen. Denn 2009 war die Fusion auch schon einmal genehmigt worden -nur zustande kam sie damals nicht. Die beiden Partner stehen zudem bei ihren eigenen Geschäften auf dem stark zersplitterten deutschen Markt in scharfer Konkurrenz zu anderen Unternehmen aus dem Privatbanken- und dem Sparkassenbereich.

Die Aufsichtsräte sollen die Pläne am 27. April (DZ-Bank)) und 4. Mai (WGZ-Bank) absegnen. Am 21. und 22. Juni stimmen dann die jeweiligen Hauptversammlungen der Banken ab. Am 1. August soll die fusionierte Zentralbank ihren Betrieb aufnehmen. Sie würde mit einer Bilanzsumme von knapp 500 Milliarden Euro das drittgrößte Kreditinstitut in Deutschland nach der Deutschen Bank und der Commerzbank.

(gw)
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