Karlsruhe Karlsruhe will Bruch mit Europa vermeiden

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht kritisiert wie Bundesbank-Chef Jens Weidmann die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank. Dennoch wird es die EZB-Politik wohl nicht kippen, signalisierten die Richter. Das Urteil fällt bis Sommer.

Bundesbank-Präsident Jens Weidmann hat vor dem Bundesverfassungsgericht seine Vorbehalte gegen den Kurs der Europäischen Zentralbank (EZB) in der Schuldenkrise bekräftigt. Bei Staatsanleihenkäufen unter dem sogenannten OMT-Programm ("Outright Monetary Transactions") aus dem Jahr 2012 würden die Risiken vergemeinschaftet und auf die Steuerzahler verteilt, sagte Weidmann gestern bei der Verhandlung in Karlsruhe. Das Urteil über die Frage, ob die Anleihekäufe mit dem Grundgesetz vereinbar sind, wird im Frühsommer erwartet.

Worum geht es in dem Verfahren? Auf dem Höhepunkt der Schuldenkrise hatte EZB-Präsident Mario Draghi verkündet, die Notenbank werde "alles tun, was nötig ist, um den Euro zu retten". Das damals beschlossene zentrale Instrument dafür war das OMT-Programm: Indem die Notenbank notfalls unbegrenzt Anleihen von Krisenstaaten aufgekauft hätte, hatte sie jede weitere Spekulation auf eine Pleite dieser Staaten obsolet gemacht. OMT musste nie angewendet werden. Dennoch hat es viele Verfassungsbeschwerden ausgelöst, darunter eine von 11.000 Bürgern. Ihre Sorge: Die EZB lädt Steuerzahlern eine Last auf, denn diese haften für den Fall, dass die EZB selbst pleitegeht.

Wie bewertet das Verfassungsgericht bisher Anleihekäufe? 2014 kam es bereits zu dem Schluss, dass die EZB keine eigenständige Wirtschaftspolitik betreiben dürfe. Sie verstoße gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung und überschreite ihre Kompetenzen. Mit dem OMT-Programm verstoße die EZB gegen EU-Verträge und das Grundgesetz. Zur endgültigen Klärung der EU-Rechtslage legte Karlsruhe das Thema aber dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.

Wie hat der EuGH geurteilt? Er entschied 2015 anders als Karlsruhe, dass die EZB-Politik mit EU-Verträgen vereinbar seien. Die Schritte müssten aber gut begründet sein und dürften keine wirtschaftspolitische Maßnahme sein.

Wie argumentieren die Kläger nun? Die EZB dringe "in offenkundiger und dreister Weise weit in das Gebiet" ein, für das nach den EU-Verträgen allein die Mitgliedstaaten zuständig seien, sagte Dietrich Murswiek, der Prozessbevollmächtigte des Klägers Peter Gauweiler (CSU). Gregor Gysi, dessen Linksfraktion ebenfalls Klage eingereicht hatte, sagte in Karlsruhe: "Wir als Bundestag haben die EZB nicht berechtigt, Erfinder, Durchsetzer und Kontrolleur zugleich zu sein."

Was sagen Berlin und EZB? Finanzstaatssekretär Jens Spahn (CDU) bezweifelte, ob OMT wirklich erhebliche Haushaltsrisiken für Deutschland mit sich bringen würde. Notfalls würde der Bundesbankgewinn abgeschmolzen. Er warb für ein "Freundschaftsspiel" zwischen Karlsruhe und EuGH. EZB-Direktor Yves Mersch sagte, allein die OMT-Ankündigung habe die Situation verbessert. Er sagte aber auch: "Eine Währungsunion ist eine Haftungsgemeinschaft."

Welches Urteil zeichnet sich ab? Das Verfassungsgericht will sich nun Zeit lassen, um die EZB-Politik zu prüfen. Am Ende dürfte es der EZB seinen Segen geben, erwarten Beobachter. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle signalisierte, dass man einen scharfen Bruch mit dem EuGH vermeiden wolle. Zudem betonte er, dass die Karlsruher Auflagen zur EZB-Politik vom EuGH bereits berücksichtigt worden seien. Wirtschaftsweise fordern, das Gericht solle sein Urteil wenigstens nutzen, um deutsche Vorbehalte festzuschreiben. "Wir sind dafür, dass das BVG ein Signal nach Luxemburg und Frankfurt sendet, dass man nicht einfach machen kann, was man will", sagte Lars Feld.

(mar)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort