Karlsruhe Verfassungsgericht entscheidet über Zukunft der Grundsteuer

Karlsruhe · Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht über die Zukunft der Grundsteuer urteilen. Der Erste Senat entscheidet die Frage, ob die veralteten Einheitswerte für mehr als 35 Millionen Grundstücke in Deutschland gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoßen.

Karlsruhe: Verfassungsgericht entscheidet über Zukunft der Grundsteuer
Foto: dpa, fru pzi cul

Der Bundesfinanzhof hatte drei Fälle vorgelegt, außerdem gingen zwei Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe ein (1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12).

Die Einheitswerte für Grundstücke sollen eigentlich alle sechs Jahre neu festgelegt werden, um Veränderungen der Bebauung und des Umfeldes zu berücksichtigen. Das ist jedoch nie geschehen. So gibt es in den westlichen Bundesländern Einheitswerte, die bis ins Jahr 1964 zurückreichen. In den neuen Bundesländern reichen sie sogar bis 1935 zurück.

Die Beteiligten gingen nach der Verhandlung im Januar davon aus, dass die Richter die Einheitswerte für verfassungswidrig erklären und eine Frist für eine gesetzliche Neuregelung festsetzen. Diese ist seit langem geplant, blieb vor der letzten Bundestagswahl jedoch liegen. Die neue große Koalition hat eine Reform vereinbart. Die Grundsteuer fließt den Kommunen zu, sie erbringt pro Jahr fast 14 Milliarden Euro.

Die Urteilsverkündung ist für 14 Uhr angesetzt.

(felt)
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