Düsseldorf Immobilienkauf per Zwangsversteigerung

Düsseldorf · Die Stimmung ist angespannt im Saal 215. Mag es an den Sicherheitskontrollen beim Eintritt in das Amtsgericht Duisburg liegen, vielleicht auch daran, dass es hier gleich um viel Geld geht. Mehr als ein Flüstern ist von den fünf Paaren nicht zu hören. "Wie in der Kirche", murmelt ein Herr in der ersten Reihe. Ein kurzes Lachen. Dann ist wieder alles still. Noch 15 Minuten bis zur Zwangsversteigerung.

Allein in NRW kamen im vergangenen Jahr 9931 Immobilien unter den Hammer - Platz eins im bundesweiten Vergleich. In 70 Prozent der Fälle handelte es sich um Wohnimmobilien. Vor allem Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser waren dabei. "Es kann aber jede Art von Immobilie versteigert werden", sagt Thomas Keilhäuber, Leiter der Zwangsvollstreckungsabteilung am Amtsgericht Düsseldorf. "Dazu gehören auch Garagen, Lager oder Erbbaurechte."

Das heutige Objekt ist ein freistehendes Wohnhaus in Rheinhausen. Gebaut: 1913. Der Zustand laut Gutachten "unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten abbruchreif". Und doch füllt sich der kleine Raum. Ständig geht die Tür auf, strömen Leute rein. Vor allem Paare haben offenbar Interesse, Canti Sema und Mehmet Boncukoglu auch. "Ich habe gezielt nach Zwangsversteigerungen gesucht, weil die Häuser so günstiger zu bekommen sind", sagt Boncukoglu. Gesehen hat er die Immobilie jedoch nur von der Straße. Seine Freundin durfte einmal rein.

Damit hat das Paar Glück gehabt. "Es hängt vom Schuldner ab, ob ein Interessent die Immobilie besichtigen darf. Ein Anspruch darauf besteht nicht", erklärt Keilhäuber. Sein Tipp: "Einfach mal mit einem Blumenstrauß klingeln." Ansonsten erhalten Bietinteressenten anhand des Gutachtens (www.zvg-portal.de) Infos über die Immobilie. "Das Gutachten wird von einem Sachverständigen, der vom Gericht beauftragt wurde, erstellt", sagt Keilhäuber. Es beschreibt Lage, Garten und die Immobilie samt Mängeln. Auch ein Grundriss und Fotos sind meist enthalten, zudem der ermittelte Verkehrswert. "Also der Wert, den die Immobilie am Grundstücksmarkt erzielen würde", sagt Kleinhäuber. Kriegt man den Zuschlag unterm Verkehrswert, ist die Immobilie ein Schnäppchenkauf.

Darauf hoffen auch Sema und Boncukoglu. Heute jedoch sieht es schlecht für sie aus: Inzwischen ist der Raum so proppenvoll, dass einige Interessenten stehen müssen. Der Rechtspfleger rattert ein paar Daten runter. Zu verstehen ist nicht viel davon. "Das Mindestgebot liegt bei 50 Prozent des Verkehrswertes", bleibt hängen. Ein Gebot darunter ist aus Schuldnerschutzgründen nicht zulässig.

Das erste Gebot liegt ohnehin weit höher: "60.000 Euro" ruft eine Dame von hinten. Sie muss zum Rechtspfleger und ihren Ausweis vorlegen. Die Gläubiger-Bank will zudem Sicherheitsleistungen. Als Nachweis gelten eine Überweisung oder ein Bundesbankscheck über zehn Prozent des Verkehrswertes. "61.000 Euro", bietet Boncukoglu. Das Spiel geht von vorn los. Ein paar Minuten geht das so, bis 84.000 Euro, dann ist plötzlich Schluss. Aber noch kein Zuschlag. Der Rechtspfleger holt stattdessen die Zeitung raus. Denn die Mindestbietdauer beträgt 30 Minuten - Bedenkzeit für die Interessenten.

Viele stecken nochmals die Köpfe zusammen. Sema rechnet mit dem Smartphone. Es ist wieder ruhig. "84.000 zum Ersten", ruft der Rechtspfleger nach Ablauf der Zeit. Wie auf ein geheimes Zeichen hin gehen die Finger nach oben: 85.000, 86.000, 90.000 Euro werden jetzt Schlag auf Schlag genannt. Für Boncukoglu längst über Limit. Er ist enttäuscht. Das letzte Gebot steht bei 100.000 Euro. Zum Ersten, zum Zweiten zum Dritten. Verkauft.

(RP)
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