Düsseldorf Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen

Düsseldorf · Je später man in den Ruhestand geht, umso größer wird der Anteil der Rente, den man versteuern muss.

Am Anfang traf es nur wenige, doch es werden immer mehr: 2015 mussten in NRW rund 1,25 Millionen Rentner Einkommensteuer zahlen. Das bedeutet binnen fünf Jahren einen Anstieg um 25 Prozent. Der Grund: "Immer mehr Jahrgänge wachsen in die Besteuerung rein. Wer 2005 in den Ruhestand ging, musste nur 50 Prozent seiner damaligen Rente besteuern. Wer 2016 in Rente geht, muss 72 Prozent versteuern", sagt Katharina te Heesen, Rechtsanwältin beim Bund der Steuerzahler. Diesen einmal berechneten Absolutbetrag nehme der Rentner sein Leben lang als Freibetrag mit.

Und selbst, wer bislang keine Steuern zahlen musste, kann noch in die Besteuerung hineinrutschen: "Das passiert, wenn Rentner schon nah dran waren an der Besteuerung und mit einer kräftigen Rentenerhöhung die Freigrenze überspringen", sagte te Heesen. "Das kann auch passieren, wenn ein Ehepartner stirbt. Dann bekommt der Hinterbliebene eine Witwenrente, hat aber nur noch seinen eigenen Freibetrag."

Entsprechend groß ist die Unsicherheit. Das NRW-Finanzministerium beruhigt: Wer nur eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalte, aber keine weiteren Einkünfte wie Betriebsrente, Privatrente oder Mieteinkünfte habe, müsse vielfach keine Steuern zahlen. "Die maximale Höhe einer steuerlich unbelasteten Bruttorente für einen alleinstehenden Rentner liegt bei einem Rentenbeginn 2015 bei 1207 Euro monatlich", so das Ministerium. Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag, also 2414 Euro. Achtung: Was beim Rentner ankommt, ist die Nettorente nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Der Rentenbescheid verrät die Bruttorente.

Wer muss eine Streuererklärung abgeben? Wenn der Gesamtbetrag aller Einkünfte den Grundfreibetrag nicht übersteigt, muss der Betroffene keine Erklärung machen. Für 2015 beträgt der Grundfreibetrag 8472, bei Ehepaaren 16.944 Euro.

Der Steuerzahlerbund rät, im Zweifel lieber eine Erklärung einzureichen. "Wer sich unsicher ist, sollte es sicherheitshalber tun. Es reicht eben manchmal nicht aus, wenn das Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ausgestellt hat", sagt te Heesen. Die Steuererklärung besteht aus dem Mantelbogen und der Anlage R. Wer etwas absetzen kann (haushaltsnahe Dienstleistungen, besondere Aufwendungen), muss Belege beifügen. Der Streuerzahlerbund rät: "Im Zweifel sollte man einmal die Erklärung vom Steuerberater oder vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen. Danach kann man es oft selbst tun."

Hilfen Das Finanzministerium bietet die Broschüre "Steuertipps für Menschen im Ruhestand" zum Download an: http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/service/broschueren/index.php. Beim Steuerzahlerbund kann man die Broschüre "Steuererklärung für Senioren 2015" bestellen unter: steuern@steuerzahler-nrw.de.

(anh)
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