München Ikea kneift

München · Der Möbelgigant hatte mit einer lebenslangen Rückgabegarantie sein Image gestärkt. Jetzt macht Ikea Deutschland einen Rückzieher.

Mit der unbegrenzten Rückgabe ohne Wenn und Aber ist beim schwedischen Möbelhaus Ikea Schluss: Konnten Kunden in Deutschland seit 2014 ihr Billy-Regal in dem Wissen kaufen, es auch nach Jahren noch reklamieren zu können, haben sie dafür ab dem 1. September nur noch 365 Tage Zeit. Eigenen Angaben zufolge liegt Ikea damit aber immer noch über dem Branchenschnitt.

Die Gründe, die der Möbel-Marktführer für seinen Rückzieher angibt, sind allerdings schwammig. "Da 90 Prozent der Kunden schon in den ersten zwei bis drei Monaten umtauschen, sind wir mit einem Jahr Rückgaberecht komplett abgedeckt", sagt eine Ikea-Sprecherin. Man könne keinen Wunsch nach einer längeren Frist erkennen. Stattdessen verweist Ikea darauf, dass Kunden, die ein Produkt seit der Einführung des lebenslangen Umtauschrechts gekauft hätten, von dessen Aufhebung nicht betroffen seien. Dass sogar dieselben Kunden dieses Recht aber ab September nicht mehr haben, scheint Ikea nicht sonderlich zu bewegen. Kundenbindung sieht anders aus.

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Als zweiten Grund für die Änderung nennt Ikea die "Anpassung an globale Richtlinien" des Unternehmens, die eine maximale Rückgabefrist von einem Jahr vorsähen. Zwar gebe es Länder wie Norwegen und Dänemark, in denen das lebenslange Recht zunächst weiter bestehe, aber auch das könne sich ändern. Auch hebt die Sprecherin hervor, dass andere Anbieter nicht einmal eine Ein-Jahres-Frist leisteten: "Ich kenne keinen Möbelhändler, bei dem man sein Sofa nach elf Monaten noch zurückgeben kann."

Verbraucherschützer können in dem Bruch mit dem zuvor gegebenen Garantieversprechen kein Problem ausmachen: "Im stationären Handel gibt es keine Pflicht, mangelfreie Artikel unbegrenzt zurückzunehmen", sagt eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Kundenrechte würden durch die Anpassung der Rückgabefrist nicht wesentlich beschnitten.

Juristisch betrachtet ist die Änderung der Bedingungen dennoch eine Gratwanderung: "Kunden haben in den vergangenen zwei Jahren gelernt, dass sie dieses Recht haben", sagt Rechtsanwalt Lambert Pechan von der Düsseldorfer Kanzlei Weber & Sauberschwarz. Ikea habe die Pflicht, klar und in angemessener Form über die Änderung des Rückgaberechts zu informieren. Dabei müsse es auch dem Umstand gerecht werden, dass einige Kunden des Unternehmens nur selten in den Katalog schauten oder zu Ikea gingen, da Möbelkauf für die meisten keine Alltäglichkeit sei. "Wir haben es da nicht mit Kartoffeln zu tun", sagt Pechan.

Kritisch sieht er auch die Frist, in der die verkürzte Rückgabezeit kommuniziert werden muss: "Es lässt sich vortrefflich darüber streiten, wie früh Ikea seine Kunden informieren muss." Das Möbelhaus habe jedes Recht, Produkte und Kulanzleistungen aus dem Angebot zu nehmen. "Was Ikea nicht darf, ist seine Kunden täuschen", betont Pechan. Schon das Betreten eines Ikea-Hauses sei eine geschäftliche Entscheidung, die stark durch vorherige Werbung beeinflusst sei.

Und genau dort platzierte Ikea über zwei Jahre hinweg den Claim, mit jedem seiner Artikel auch das lebenslange Rückgaberecht zu verkaufen. "Persönlich glaube ich, dass Kaufentscheidungen mehr von Preis und Art des Produkts als von den Garantieleistungen abhängt", sagt Pechan. Es bleibe aber bei der Gefahr, dass das Alleinstellungsmerkmal des ewigen Rückgaberechts in den Köpfen hängenbleibe.

(bur)
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