Berlin Hohe Hürden für Andrea Nahles bei der Tarifeinheit

Berlin · Bei ihren Gesetzesplänen zur Tarifeinheit, die das Kabinett am 3. Dezember verabschieden soll, muss Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) eine hohe verfassungsrechtliche Hürde überwinden: Künftig soll bei konkurrierenden Tarifverträgen in einem Betrieb das so genannte Mehrheitsprinzip gelten. Demnach soll für Arbeitnehmer mit gleichem Aufgabengebiet der Tarifvertrag Vorrang haben, den die Gewerkschaft ausgehandelt hat, der mehr Mitarbeiter dieses Betriebs angehören. Diese Praxis könnte dann aber das im Grundgesetz garantierte Streikrecht der Mitglieder kleinerer Gewerkschaften verletzen.

"Im Konfliktfall - wie zum Beispiel aktuell bei der Deutschen Bahn - machen wir als Staat einen Lösungsvorschlag und werden dabei das Mehrheitsprinzip stärken", sagte Nahles gestern. Auf der anderen Seite müsse "dennoch das Streikrecht der kleinen Gewerkschaften gewahrt" werden.

Der Gesetzentwurf werde "auf jeden Fall verfassungskonform" sein, versicherten das Arbeits- und das Justizministerium. Mitglieder kleinerer Gewerkschaften in einem Betrieb könnten etwa einen Rechtsanspruch darauf bekommen, ebenfalls nach dem - zumeist besseren - Tarifvertrag der größeren Gewerkschaft bezahlt zu werden, hieß es in den Koalitionskreisen. "Das Prinzip, ein Betrieb, ein Tarifvertrag muss gelten", sagte die SPD-Sozialpolitikerin Kerstin Griese. "Es kann nicht sein, dass zwei Leute in einem Betrieb genau die gleiche Arbeit machen, aber verschiedene Tarifverträge haben. Es darf allerdings auch nicht so sein, dass Spartengewerkschaften allein aktiv sind, um ihre Interessen gegen eine andere Gewerkschaft durchzusetzen", so Griese. Die Sozialdemokratin stellte aber klar, dass der Gesetzentwurf unabhängig von den aktuellen Streiks der Lokführer kommen werde.

(mar)
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