Düsseldorf Haustiere können steuerlich abgesetzt werden

Düsseldorf · Die Betreuung von Haustieren kann steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor (Az. VI R 13/15). Haustierbesitzer können damit künftig Tätigkeiten wie Füttern, Fellpflege oder das Ausführen ihrer Tiere steuerlich absetzen, sofern sie damit einen Dienstleister beauftragen. Geklagt hatten Katzenhalter, die das Tier während ihres Urlaubs in der eigenen Wohnung betreuen ließen. Der Anbieter stellte ihnen dafür einen Betrag von 302,90 Euro in Rechnung - für den die Katzenhalter wiederum in der Einkommenssteuererklärung eine Steuerermäßigung beantragten.

Das Finanzamt verweigerte die Anerkennung, doch das Gericht gab den Klägern recht. Aus Sicht des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) können damit künftig nicht nur Kosten für Hund, Katze und Kaninchen abgesetzt werden. "Auch die Pflege von Pflanzen kann förderfähig sein", sagt NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft.

(RP)
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